Wicki Hans · Ständerat · 2016-11-30
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-11-30
Wortprotokoll
Welche wesentlichen Elemente enthält eigentlich dieser Verfassungsauftrag, über den wir jetzt seit geraumer Zeit diskutieren? Ganz vereinfacht und reduziert sind es fünf Teile: Wir müssen die Frist von drei Jahren einhalten, wir haben diesen Auftrag eigenständig umzusetzen, wir müssen die Inländer bevorzugen, wir sollen auch noch wirtschaftsfreundlich sein, und wir haben Kontingente und/oder Höchstzahlen einzuführen.
Ich denke, der Auftrag des Parlamentes ist es, jetzt wirklich einen Vorschlag für diesen Verfassungsauftrag zu erarbeiten. Selbstverständlich, die Verfassung muss dabei unsere Leitlinie sein. Wir haben ja schliesslich auch entsprechend unseren Eid geleistet. Aber ich kann Ihnen versichern, ich wurde auch gewählt, um das Wohl und den Wohlstand unseres Landes zu sichern. Jetzt ist es für mich eigentlich auch klar: Man kann in dieser Debatte bei der Umsetzung die Bilateralen durchaus etwas stärker gewichten. Ich finde, das ist auch richtig und vertretbar, haben uns doch die Bilateralen in der Vergangenheit durchaus Wohlstand, aber auch sehr viele Arbeitsplätze gebracht. Zumindest bis jetzt wurde die Wichtigkeit der Bilateralen auch von den Initianten nie bestritten. Wenn wir die Bilateralen nicht gefährden wollen, müssen wir die vertraglichen Rahmenbedingungen beachten und diese auch respektieren. Zu diesen Rahmenbedingungen gehört eben auch das Personenfreizügigkeitsabkommen.
Aber kommen wir wieder auf die von mir erwähnten fünf Elemente dieses Verfassungsauftrags zurück. Wie hat nun die Mehrheit der SPK-SR diese fünf Verfassungsaufträge umgesetzt? Ich denke, uns allen ist klar: Den Fünfer, das Weggli und die Bäckerstochter können wir nicht erhalten, aber es gibt einen Vorschlag, der der eierlegenden Wollmilchsau sehr nahe kommt.
Nehmen wir als ersten Punkt die Frist von drei Jahren: Ich denke, uns allen ist bewusst, dass es unser Ziel sein muss, am 16. Dezember einer Vorlage zustimmen zu können. Ich glaube ganz fest daran. Dann haben wir diesen Punkt erfüllt.
Zu Punkt zwei, der eigenständigen Umsetzung: Ich weiss nicht, wieso die Lösung der Mehrheit der SPK-SR nicht eigenständig sein soll. Das Parlament setzt sie um, die EU wird das zähneknirschend zur Kenntnis nehmen müssen. Sie muss es zur Kenntnis nehmen, weil wir uns im erlaubten Rahmen dieser Verträge bewegen. Es braucht demzufolge keine Verhandlungen mit der Europäischen Union; sie hat zurzeit mit Brexit eh schon zu viel zu tun und ist froh, dass wir nicht auch noch für einen weiteren Besprechungstermin anklopfen. Der Punkt der eigenständigen Umsetzung dürfte meines Erachtens auch eingehalten sein.
Kommen wir zum dritten Punkt, der Wirtschaftsfreundlichkeit: Auch ich - und nicht nur Kollege Föhn - wurde sehr, sehr oft auf das vorliegende Konzept angesprochen. Alle haben sich beschwert, weil das Konzept zu bürokratisch sei. Vielfach basierten diese Aussagen auf einer Unkenntnis der Details. Niemand wollte auf seine unternehmerischen Freiheiten verzichten. Ja, man beklagte sich sogar über die zu vielen und zu starken Reglementierungen. Vielen ist klar, dass die Forderung der Wirtschaftsfreundlichkeit einen gewissen Widerspruch zur Forderung der Griffigkeit in sich hat. Hier befinden wir uns wirklich in einem Dilemma, und vermutlich können wir es auch niemandem recht machen.
Die Mehrheit der SPK-SR schlägt uns ein System mit dem klaren Kriterium der Arbeitslosenzahl vor. Es ist ein Kriterium, das auch ins Ziel trifft und nicht darum herum schiesst; es ist ein Kriterium, das die Unternehmer in der Berufsgruppe, die dann auch betroffen ist, verpflichtet, mehr Rücksicht auf die Inländer zu nehmen, und dadurch die unnötige Einwanderung von Ausländern entsprechend reduziert. Bei diesen Kriterien ist auch die eigentliche Differenz zum Antrag der Minderheit I zu suchen, der unklare und nichtwirksame Kriterien vorschlägt und auch noch eine Gefahr für die Personenfreizügigkeit darstellt. Wenn wir die Bilateralen höher gewichten, dürfen wir aus diesem Grund dem Antrag der Minderheit I eigentlich nicht zustimmen: weil er eben die Personenfreizügigkeit gefährdet. Meines Erachtens ist die Wirtschaftsfreundlichkeit grundsätzlich gegeben, wenn wir bei der Umsetzung nur ein Mindestmass an Bürokratie einführen, die Inländer auch noch bevorzugen und dann den Ausländerzustrom steuern können. Dann, sage ich, ist auch der Punkt der Wirtschaftsfreundlichkeit erfüllt.
Beim Inländervorrang, dem vierten Punkt des Auftrags, den wir zu erfüllen haben, muss ich sagen: Es sind sich vermutlich alle einig, dass der Inländervorrang überall enthalten ist. Auch dieser Punkt ist also eigentlich erfüllt.
Jetzt kommen wir zum letzten Punkt: Das Einzige, was es hier zu diskutieren gibt, sind nämlich Kontingente und Höchstzahlen. Ich muss Ihnen sagen: Wenn hier jemand Erfahrung hat mit Kontingenten, dann bin ich schon dabei. Ich ging mit meinem Vater zur Volkswirtschaftsdirektion, weil wir einen Portugiesen einstellen wollten. Der - selbstverständlich sehr nette - Herr sagte meinem Vater: Du kannst ihn nicht haben, weil ich keine Bewilligungen mehr zur Verfügung habe. Wir hätten sehr viel Arbeit gehabt, wir fanden keine Leute dafür, und der Portugiese, der kommen wollte, durfte nicht kommen. Wir müssen uns dessen einfach bewusst sein. Das war Bürokratie! Wenn wir von Bürokratie sprechen, dann ist das der Bürokratie-Super-GAU. Deshalb muss ich sagen: Okay, den machen wir jetzt nicht. Aber ich habe es gesagt: Wir sind auch für das Wohl und die Wirtschaft in unserem Land verantwortlich.
Ich komme zum Fazit: Mit der Vorlage gemäss der Mehrheit der SPK-SR setzen wir vier der fünf Aufträge der Verfassung um. Ich denke - und ich erlaube mir, Ihnen das zu sagen -, das Parlament hat in der Vergangenheit bei anderen Vorlagen schon wesentlich weniger umgesetzt, als in der Verfassung gestanden hat. Von einer Nichtberücksichtigung des Verfassungsauftrags möchte ich hier nun wirklich nicht sprechen.
Mit der Verabschiedung in dieser Session halten wir die Dreijahresfrist ein und sichern damit auch Horizon 2020, was für unsere Schweizer Wissenschaft von enormer Bedeutung ist. Die Schweiz verfügt mit der Bildung über ihre einzige Ressource und braucht Horizon 2020 dringend - dringend! - für den zukünftigen Erfolg, damit wir auch in Zukunft ein [PAGE 937] innovatives Land sein können. Wir respektieren mit dieser Vorlage die Rahmenbedingungen der Bilateralen, die vom Volk schon mehrfach angenommen worden sind; Herr Dittli hat es bereits erwähnt. Wir erhalten mit der Schlussabstimmung am 16. Dezember auch Zeit, und die Zeit wird für uns arbeiten. Wir müssen ein Mindestmass an Bürokratie einführen, das ist so. Aber wer glaubt, es gehe ohne Bürokratie, den muss ich hier leider enttäuschen.
Ich bitte Sie, alle Konzepte abzulehnen, die unsere Wirtschaft und unseren erreichten Wohlstand zu stark gefährden. Ich bitte Sie aus diesem Grund, der Mehrheit der SPK-SR zuzustimmen.