Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-13
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-13
Wortprotokoll
Dem Bundesrat liegen keine Erkenntnisse vor, dass sich Frau Wagenknecht im gewalttätig-extremistischen Spektrum betätigen würde. Somit kann nach derzeitiger Beurteilung der Situation von einem Auftreten von Frau Wagenknecht als Gastrednerin keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz ausgehen.
Nach der Aufhebung des Rednerbeschlusses auf den 30. April 1998 ist es nicht mehr Sache des Bundes, in solchen Fällen eine weiter gehende Beurteilung vorzunehmen und allenfalls Massnahmen zu treffen. Ein Einreiseverbot durch die Bundesbehörden drängt sich somit nicht auf. Es liegt an den Zuhörern von Frau Wagenknecht, ihre Aussagen und ihre Ideologie zu werten.