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Germann Hannes · Ständerat · 2016-12-01

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-01

Wortprotokoll

Wir haben vier Möglichkeiten: Bundesrat, Mehrheit, Minderheit I (Bischof) oder Minderheit II (Föhn). Es wurden jetzt viele verschiedene Auslegeordnungen dargelegt, vor allem auch was den Normenkonflikt zwischen der Bundesverfassung und dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU betrifft. Eingangs der gestrigen Debatte hat Kollege Engler uns aufgerufen, den Mut zu haben, den Leuten die Wahrheit zu sagen. Nach zwei Dutzend Votanten, die ich angehört habe, stelle ich fest, dass unter "die Wahrheit sagen" jeder etwas anderes versteht, und Mut hat fast keiner hier drin.

Ein Wort zum Normenkonflikt, Verfassung versus Freizügigkeitsabkommen: Herr Dittli hat erwähnt, das sei allenfalls halt auch hinzunehmen, diese Normen seien gleich zu gewichten. Da bin ich dezidiert anderer Meinung, Herr Dittli! Ich habe den Eid auf die Bundesverfassung abgelegt und nicht etwa auf das Freizügigkeitsabkommen mit der EU und auch nicht auf ein anderes Abkommen mit einem Drittstaat. Da von Gleichartigkeit oder Gleichwertigkeit zu sprechen und davon, dass man halt mal kurzfristig eine Verletzung in Kauf nehmen müsse - ja, das muss man, aber ich würde die Gewichtung halt anders herum vornehmen; diesbezüglich ist aber jeder hier drin frei. Ich erinnere gerne auch daran, dass die Masseneinwanderungs-Initiative vor Volk und Ständen zu bestehen hatte. Hätte das das Freizügigkeitsabkommen auch geschafft? Vielleicht, aber die Verträge mit Drittstaaten unterstehen dem einfachen Volksmehr. Insofern ist es doch relativ mutig, hier von Gleichwertigkeit zu reden - aber überlassen wir den Streit den Rechtsgelehrten, die dann bei diesen zwei Streitfragen sicher auch drei Meinungen haben.

Als Vorbemerkung noch etwas zu den Kontingenten, die jetzt schlechtgeredet worden sind. Ja natürlich ist jedes Kontingentierungssystem diskriminierend, Herr Rechsteiner. Aber Sie stören sich vielleicht auch an der Diskriminierung der Drittstaaten, und genau das machen wir ja auch! Dabei ist [PAGE 946] die Schweiz gerade wirtschaftlich seit eh und je vorbildlich weltoffen, das ist eine der Grundlagen unseres Wohlstandes.

Es haben sich viele internationale Unternehmen in diesem Land angesiedelt in den letzten zwanzig Jahren. In meinem Kanton gibt es einige Headquarters für Europa, und die sind bereits gekommen, bevor die Freizügigkeit voll funktioniert hat. Sie sind gekommen wegen unseres guten Verhältnisses zur EU. Wir haben über hundert Verträge mit der EU und nicht nur einen. Dieser eine mag für einige ein besonders wichtiger sein. Wir haben aber, meine ich, in diesem Land noch immer die Leute bekommen, die wir auf dem Arbeitsmarkt haben wollten, und dabei bleibe ich.

Ja, Herr Engler, wir sollen den Mut haben, den Leuten die Wahrheit zu sagen! Sie haben das damit verbunden, dass Sie der Minderheit II, also meinem Kollegen Föhn, dann gleich den Auftrag ins Buch geschrieben haben, er müsse dann, wenn schon, auch gleich die Kündigung der Bilateralen fordern! Ich wüsste aber nicht, warum. Weil wir ein einzelnes Abkommen verletzen, müssen wir nicht die Kündigung des ganzen Vertragswerks fordern. Ich weiss, dass dort eine Guillotineklausel besteht, aber wir wollen lediglich eine Änderung des Freizügigkeitsabkommens erreichen.

Ich muss ehrlich sagen: Wenn ich im Geschäftsleben mit einem Versicherungsvertrag nicht einverstanden bin, muss ich ihn halt wohl oder übel kündigen. Aber ich bin ganz sicher: Am nächsten Tag steht der Agent auf der Matte und will etwas anderes aushandeln oder macht mir ein neues Angebot.

Nun können Sie sagen, ich sei zu optimistisch, ich schätze das falsch ein. Das ist möglich. Mit diesem Risiko müssen wir natürlich leben, wenn wir der Verfassung den Vorrang geben. Aber Sie müssten dann eigentlich auf der anderen Seite auch Herrn Bischof den gleichen Auftrag geben und ihm sagen: Haben Sie doch den Mut, mit dieser Vorlage auch gleich die Verfassung anzupassen! Dann sind wir auch wieder auf Kurs. Diese Möglichkeit gäbe es ja auch, und wir könnten so zeigen, dass wir den Mut haben, den Leuten die Wahrheit zu sagen. Sonst müssen wir auf die Rasa-Initiative warten, die dann irgendwann auch noch kommt, um dort über einen Gegenvorschlag etwas ohne Risiko zu machen.

Gestern habe ich von Herrn Stöckli gehört, der Ständerat sei das Politgremium in diesem Land, dem die Leute am meisten trauen. Das hat mich wahnsinnig gefreut, ich habe das Dokument noch nicht gelesen. Es ist die beste Studie dieses Jahres! Es ist mir eine Ehre, aber auch eine Verpflichtung, diesem Gremium anzugehören. Ja, Herr Stöckli, Feuer und Wasser passen nicht zusammen; damit haben Sie unsere Verfassung und das Freizügigkeitsabkommen verglichen. Aber was wir hier produzieren, ist trotzdem Feuer und Wasser, nämlich viel Dampf.

Die Umsetzungsvorlage kann weder in der Fassung der Mehrheit noch in jener der Minderheit I unserem Verfassungsauftrag ausreichend Genüge tun. Ob Sie sich heute nun für den Vorrang gemäss Mehrheit, Konzept Müller Philipp, oder gemäss Minderheit I (Bischof) entscheiden, ist eigentlich Hans was Heiri - Sie erfüllen mit keinem den vollen Verfassungsauftrag. Schlimmer noch: Mit beiden Varianten gewichten Sie das Freizügigkeitsabkommen mit der EU stärker als unsere Verfassung.

Da ist die Variante des Bundesrates wirklich deutlich besser als jene der Mehrheit und der Minderheit I. Der Bundesrat nimmt anstatt nur auf den Arbeitsmarkt, der zu regulieren sei, mindestens auch Bezug auf die Zuwanderung, die über den Asylbereich und die Migration erfolgt. Das ist ja wahrscheinlich der Haupttreiber der rasant ansteigenden Ausländerzahlen. Der Bundesrat schlägt beispielsweise vor, die unkontrollierte Integration auf dem Asylweg zu begrenzen, indem er Einschränkungen bei der vorläufigen Aufnahme und bei der Gewährung des vorübergehenden Schutzes nach Asylgesetz macht. Wer vorläufig aufgenommen wird, kann, wie wir wissen, schon bald den Familiennachzug organisieren. Das ist der Haupttreiber unserer Zuwanderung. Die Lösung der Mehrheit fokussiert einzig und allein auf den Arbeitsmarkt. Das ist falsch; da ist die Lösung der Minderheit I immer noch besser: Sie arbeitet wenigstens mit Schwellenwerten und nimmt auch die Meldepflicht auf. Es ist eine zuwanderungsorientierte Lösung, die aber auch den Kantonen entgegenkommt. Das scheint mir eine grosse Stärke des Antrages der Minderheit I zu sein. In der Gewichtung komme ich aber trotzdem zu einem anderen Schluss.

Die schlechtere Variante ist jene der Mehrheit - es tut mir leid, Herr Nachbar, das so sagen zu müssen. Sie bringt nach meiner Einschätzung nichts, was wesentlich über den nationalrätlichen Beschluss hinausgehen würde. Aber man könnte sagen: Anstatt einen Inländervorrang light schaffen Sie Bürokratie - es ist schon mehrfach gesagt worden -; anstatt einen Inländervorrang light schaffen Sie "bureaucracy", aber "heavy". Das würde unseren Arbeitsmarkt und unser liberales Arbeitsrecht doch belasten.

Der bundesrätliche Entwurf geht wesentlich weiter als die beiden Alibivarianten und ist demnach immer noch vorzuziehen, eben wegen der erwähnten arbeitsmarktlichen Steuerungsmassnahmen und der Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht, z. B. mit den Höchstzahlen für die vorläufige Aufnahme. Ohne dieses zweite Standbein lässt sich wohl die Zuwanderung in unser Land nicht wirksam steuern.

Ich hoffe, dass der Bundesrat bei seiner Weisheit bleibt, an diesem Entwurf festhält und ihn hier so begründet, wie wir es uns vom Bundesrat gewohnt sind. Normalerweise wird da mit Haken und Ösen fast um jede Formulierung gekämpft. Das erwarte ich heute auch von Ihnen, Frau Bundesrätin Sommaruga. Ich bin gespannt!

Weil für mich die Bundesverfassung über allem steht, bleibt mir zum heutigen Zeitpunkt nichts anderes übrig, als der am weitesten gehenden Variante zuzustimmen, nämlich dem Antrag der Minderheit II. Ich könnte aber auch mit der Fassung des Bundesrates als gute Ausgangslage für weitere Verhandlungen leben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit II (Föhn) zuzustimmen.