Stahl Jürg · Nationalrat · 2016-12-01
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-01
Wortprotokoll
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 2 [GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
...
a. Investitionsausgaben von 8 482 887 860 Franken;
b. Investitionseinnahmen von 711 820 800 Franken; [GZ]
c. einem Ausgabenüberschuss von 7 771 067 060 Franken.
[VS]
Art. 2 [GZ]
Proposition de la commission [GZ]
...
a. des dépenses d'investissement de 8 482 887 860 francs;
b. des recettes d'investissement de 711 820 800 francs; [GZ]
c. un excédent de dépenses de 7 771 067 060 francs. [GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 3, 4 [GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission [GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral [GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 4b [GZ]
Antrag Aeschi Thomas [GZ]
Titel [GZ]
Kreditsperre
Abs. 1 [GZ]
Die nach den Artikeln 1 und 2 bewilligten Aufwände und Investitionsausgaben werden gestützt auf Artikel 37a des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 im Umfang von ... Millionen (je nach Beratungsergebnis noch anzupassen) gesperrt, sofern die Obergrenze der Schuldenbremse nicht eingehalten werden kann.
Abs. 2 [GZ]
Die Einzelheiten der Kreditsperrung sind im Anhang 1 geregelt (von der Verwaltung zu erstellen im Fall einer Zustimmung zum Antrag).
Schriftliche Begründung [GZ]
In der Finanzkommission wurde die folgende Frage gestellt: Was wäre die Konsequenz, wenn das Parlament einen Voranschlag mit einem negativen strukturellen Saldo (d. h. innerhalb des Handlungsspielraums gemäss Schuldenbremse) verabschieden würde? Würde dann der Bundesrat von sich aus eine Kreditsperre anwenden? Die Antwort der Eidgenössischen Finanzverwaltung lautet wie folgt: "Die Schuldenbremse ist in der Bundesverfassung (Art. 126 Abs. 1) und im Finanzhaushaltgesetz (Art. 13-18) verankert. Der Bundesrat ist demnach verpflichtet, dem Parlament einen Voranschlag zu unterbreiten, welcher mit der Schuldenbremse konform ist. Der Bundesrat hat dies im Voranschlag 2017 mit einem budgetierten strukturellen Überschuss von 125 Millionen auch getan. Die Finanzhoheit liegt bei der Bundesversammlung (Art. 167 BV und Art. 25 ParlG). Es ist Aufgabe des Parlamentes, einen Voranschlag zu verabschieden, der mit den Regeln der Schuldenbremse konform ist und keinen negativen strukturellen Saldo aufweist. Würde die Bundesversammlung einen Voranschlag mit einem negativen strukturellen Saldo beschliessen, hätte der Bundesrat keinen Anlass und keine Grundlage, nachträglich eine Kreditsperre festzulegen. Eine solche müsste vielmehr im Parlament während der Budgetberatung festgelegt werden ..." Gerne übernehme ich diesen Formulierungsvorschlag der Eidgenössischen Finanzverwaltung, um zu verhindern, dass am Ende des Differenzbereinigungsverfahrens zwischen den beiden Räten ein Voranschlag verabschiedet wird, welcher die Schuldenbremse verletzen würde respektive einen negativen strukturellen Saldo aufweisen würde. Am Montag, 28. November 2016, hat der Nationalrat der Motion 16.3634, "Keine Aufweichung der bewährten Schuldenbremse", zugestimmt und sich somit entschieden für den Erhalt der bewährten Schuldenbremse ausgesprochen. Gleichsam gilt es nun auch zu verhindern, dass aufgrund von Differenzen zwischen den beiden Räten die Schuldenbremse unabsichtlich verletzt würde. Dieser Einzelantrag ist somit als Rückversicherung zu verstehen, falls sich die Räte nicht auf einen schuldenbremsenkonformen Voranschlag einigen könnten.
[VS]
Art. 4b [GZ]
Proposition Aeschi Thomas [GZ]
Titre [GZ]
Blocage des crédits
Al. 1 [GZ]
En vertu de l'article 37a de la loi du 7 octobre 2005 sur les finances de la Confédération, les charges et les dépenses d'investissement approuvées selon les articles 1 et 2 sont soumises à un blocage des crédits pour un montant de ... millions de francs (à compléter en fonction du résultat des délibérations), si le plafond du frein à l'endettement ne peut pas être respecté.
Al. 2 [GZ]
Les modalités du blocage des crédits sont réglées dans l'annexe 1 (à faire établir par l'administration en cas d'adoption de la proposition).
[VS]
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Hier liegt ein Antrag Aeschi Thomas vor. Die Kommissionssprecher und der Bundesrat haben sich dazu bereits geäussert. [PAGE 1956]