Rechsteiner Paul · Ständerat · 2016-12-01
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-01
Wortprotokoll
Wenn Kollege Lombardi hier die Tessiner Sensibilitäten zur Sprache bringt, dann hat er sicher alle Sympathien. Es ist so, dass das Tessin nicht nur geografisch, sondern auch arbeitsmarktlich in einer ganz besonderen Situation ist. Das sei gesagt. Trotzdem muss ich Ihnen, wie es schon der Kommissionssprecher zum Ausdruck gebracht hat, dringend empfehlen, diesen Antrag, der ja ins Mehrheitskonzept eingefügt werden soll, abzulehnen. Beim Mehrheitskonzept wird es hier ernst. Beim Minderheitskonzept ist es, wenn Kollege Bischof mir dies gestattet, eine hypothetische Entscheidung, die wir bei den einzelnen Punkten treffen. Aber beim Mehrheitskonzept wird es ernst, weil das mit einer grossen Wahrscheinlichkeit Gesetz wird. Ich muss Sie dringend bitten, diesen von den Sensibilitäten her vielleicht nachvollziehbaren Antrag abzulehnen, weil er völlig in die falsche Richtung führt.
Ich hatte Gelegenheit, an den Kommissionsarbeiten teilzunehmen. Die Kommission hat sich sehr gründlich mit den verschiedenen, auch regionalen Sensibilitäten beschäftigt. Staatsrat Vitta, der Volkswirtschaftsdirektor aus dem Kanton Tessin, ist gekommen und hat uns eingehend über die Sichtweise des Kantons Tessin informiert. Daraus hat am Schluss im Mehrheitskonzept Absatz 7 von Artikel 21a resultiert, der den Kantonen die Möglichkeit gibt, selber Anträge für die Einführung einer Meldepflicht zu stellen, wenn die Notwendigkeit aus Sicht des Kantons gegeben ist. Absatz 7 ist eigentlich eine Lex Tessin, eine Reverenz an die Sensibilitäten des Kantons Tessin. Absatz 7 ist auch ein direktes Ergebnis der Interventionen von Staatsrat Vitta im Namen des Kantons Tessin.
Gefährlich am Antrag Lombardi, der uns jetzt unterbreitet wird, ist, dass er gegenüber dem klaren Konzept der Kommission, die als Kriterium "bei der überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit in bestimmten Berufsgruppen und Tätigkeitsbereichen" nennt, mit "Druck auf die Löhne" oder "Zunahme der Beschäftigten" in bestimmten Kategorien einen Mix von Kriterien einführt. Mit diesem Antrag bekommen wir einen Mix von Kriterien - die Frage ist: kumulativ oder alternativ? -, was die Handhabung des klaren Konzeptes unterläuft und sabotiert. Ich würde Ihnen, Herr Lombardi, sogar Folgendes sagen - Sie sind ja selber auch Kommissionsmitglied, und Sie wissen, dass wir die Kriterien geprüft haben, es ist gut durchdacht worden, damit das Ganze am Schluss trägt -: Wenn Sie das hier genau anschauen, dann sehen Sie, dass dieser Mix von Kriterien, den Sie vorschlagen, in der Konsequenz gerade auch die Interventionsmöglichkeiten, die besonders für den Kanton Tessin wichtig sind, reduziert.
In diesem Sinne muss ich Sie einladen, diesen von den Tessiner Sensibilitäten her motivierten Antrag, der ein legitimes Anliegen aufgreifen mag, aber schlecht durchdacht ist und der Kommission nicht vorlag, abzulehnen, weil er die Wirkung des Konzeptes der Mehrheit unterlaufen würde.
Zum Druck auf die Löhne mache ich noch eine Bemerkung: Hier ist es klar, dass letztlich die Umsetzung der flankierenden Massnahmen und damit die Tätigkeit der tripartiten Kommissionen entscheidend ist. Gerade die Tessiner tripartite Kommission ist grundsätzlich sehr aktiv, wenn es um den Druck auf die Löhne geht, und die Konsequenz ist die Anwendung der flankierenden Massnahmen. Hier geht es aber um das Kriterium der Arbeitslosigkeit: Es ist das einzige Kriterium, das messbar ist und solche Massnahmen auslösen kann und soll.