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Müller Thomas · Nationalrat · 2016-12-01

Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-01

Wortprotokoll

Ich mache es hier angesichts der fortgeschrittenen Zeit auch kurz.

Zu den Zielvorgaben für die Eidgenössische Steuerverwaltung: Die vom Bundesrat mit dem Finanzplan in Aussicht genommene Stellenerhöhung für die Umsetzung der neuen Unternehmensabgabe gemäss dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen hat die Finanzkommission mit 12 zu 11 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit Gmür Alois will dem Bundesrat folgen.

In Bezug auf die Zielvorgaben bei der Erhebung der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben sowie bei der [PAGE 1954] Erhebung der Mehrwertsteuer ist die Finanzkommission dem Bundesrat gefolgt und hat die Anträge, die die Soll-Werte erhöhen wollten, jeweils mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit Meyer Mattea hält an ihren Anträgen fest.

In Bezug auf die Leistungsziele des Eidgenössischen Personalamtes bei der Personalbedarfsplanung und Ressourcensteuerung gab es beim Bundesrat und einem Teil der Finanzkommission unterschiedliche Auffassungen, insbesondere betreffend die in der Finanzkommission neu eingebrachte Messgrösse mit einer Plafonierung des Stellenetats unter Ausnützung der Fluktuationen. Die Finanzkommission folgte mit 15 zu 10 Stimmen dem Bundesrat. Die Minderheit Bigler hält an ihrem Antrag fest.

In Bezug auf den Minderheitsantrag Amarelle zur Prämienverbilligung ist zu berücksichtigen, dass wir beim Stabilisierungsprogramm einen Entscheid zugunsten eines Beitragssatzes von 7,3 Prozent getroffen haben; dieser Entscheid fiel hier im Rat mit 99 zu 85 Stimmen. Die Umsetzung kann allerdings erst zusammen mit der Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes erfolgen, wie wir es bei den Schlussbestimmungen zum Stabilisierungsprogramm ebenfalls beschlossen haben. Frau Amarelle will jetzt mit ihrer Minderheit am geltenden Recht mit einem Beitragssatz von 7,5 Prozent festhalten. Dieser Antrag ist in der Finanzkommission mit 15 zu 10 Stimmen unterlegen.

Ganz kurz noch zum Einzelantrag Aeschi Thomas, den der Bundesrat auch bereits beantwortet hat: Das Thema des Einzelantrages wurde in der Finanzkommission diskutiert. Der Antrag war noch mit dem in jenem Moment berechneten Saldo formuliert. In der Zielsetzung geht es darum, einen schuldenbremsenkonformen Voranschlag sicherzustellen. Das ist grundsätzlich auf zwei Arten möglich, entweder durch Kürzung der Ausgaben, bis der Voranschlag den schuldenbremsenkonformen Höchstbetrag erreicht, oder durch eine Kreditsperre für jeden Betrag, der den Höchstbetrag nach der Schuldenbremse übersteigt. Zu beachten ist, dass die gebundenen Ausgaben nicht einfach mit einer Kreditsperre belegt werden dürfen. Betroffen wären also die übrigen Ausgabenbereiche. In der Finanzkommission wurde der Antrag in der damaligen Formulierung mit 16 zu 6 Stimmen abgelehnt. Nach dem aktuellen, heutigen Stand der Beratung des Voranschlages ist die Schuldenbremse eingehalten, wie das Herr Bundesrat Maurer dargelegt hat. Der Einzelantrag Aeschi Thomas hat also nur Wirkung für den Fall, dass sich dies im Verlauf der weiteren Beratung ändern sollte.

In der heutigen Formulierung wurde der Antrag Aeschi Thomas in der Finanzkommission nicht besprochen. Ich kann deshalb keine Empfehlung der Finanzkommission abgeben. Meine persönliche Meinung als Kommissionssprecher ist nicht gefragt. Wenn ich sie für einmal dennoch kurz äussern darf: Die Zustimmung zum Einzelantrag Aeschi Thomas bewirkt beim jetzigen Stand der Beratung sicher keinen Schaden. Er eröffnet dem Ständerat eine zusätzliche Möglichkeit zu einem schuldenbremsenkonformen Voranschlag. Der Ständerat kann dann diese Bestimmung annehmen oder ablehnen.

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