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Jans Beat · Nationalrat · 2016-12-01

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-01

Wortprotokoll

Wir sprechen jetzt über die parlamentarische Initiative Parmelin 13.455. Wir sprechen damit wieder einmal über den Gewässerraum.

Die parlamentarische Initiative tönt sympathisch. Wer will schon bei der Anwendung des Gewässerschutzgesetzes die örtlichen Gegebenheiten ausser Acht lassen? Dennoch bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Es braucht sie nicht mehr, sie ist erledigt. Wen wundert es? Es gab mindestens schon zehn Vorstösse zu diesem Thema, alle gingen etwa in dieselbe Richtung. Zwei Motionen haben die Räte sogar angenommen, eine davon mit dem exakt gleichen Inhalt wie diese parlamentarische Initiative. Diese Motion (15.3001) will, dass den Kantonen für die Festlegung der Gewässerräume grösstmöglicher Handlungsspielraum gewährt wird; das ist es auch, was diese parlamentarische Initiative will.

Es macht also keinen Sinn, ihr Folge zu geben, denn die Motion wurde nicht nur angenommen, sie wird bereits bearbeitet, sie wird bereits umgesetzt. Die Verwaltung ist schon lange im Gespräch mit den kantonalen Umweltdirektoren und hat längst eine Lösung gefunden. Man hat die Merkblätter überarbeitet, man hat die Auslegung dieses Gesetzes bereits so weit konkretisiert, dass die Kantone damit einverstanden sind. Sie haben uns Briefe geschickt und damit der Kommission gesagt: Jetzt ist gut, man kann das Ganze jetzt laufenlassen.

Die Verordnung zu diesem Gesetz wird angepasst. Sie wird bereits im Laufe des Jahres 2017 in Kraft treten. Der Bundesrat hat wie gesagt einen pragmatischen Weg eingeschlagen. Der Inhalt dieser parlamentarischen Initiative soll umgesetzt werden; sie macht jetzt wirklich keinen Sinn mehr. Diesen pragmatischen Weg wird der Bundesrat weitergehen, ob dieser Initiative jetzt Folge gegeben wird oder nicht.

Zu diesem Schluss, dass es diese parlamentarische Initiative nicht braucht, ist übrigens auch die Kommission des Ständerates gekommen. Wir bitten Sie deshalb: Geben Sie dieser parlamentarischen Initiative keine Folge.

Noch ein Wort zum Schluss: Vergessen Sie nicht, dass das Gewässerschutzgesetz ein Kompromiss war. Das Parlament hat diesen Kompromiss verabschiedet, und aufgrund dessen wurde eine Volksinitiative zurückgezogen. Es geht einfach nicht, dass wir jetzt im Nachhinein an diesen gesetzlichen Grundlagen, letztlich auch an diesem Kompromiss, dem wir zugestimmt haben, rütteln. Damit enttäuschen wir das Vertrauen der Initianten, die damals gesagt haben: Okay, wenn ihr so beschliesst, ziehen wir die Initiative zurück.