Lexipedia

Müller Philipp · Ständerat · 2016-12-05

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-05

Wortprotokoll

Ich spreche zu Ihnen über die Ergebnisse der Beratungen der Subkommission Behörden und Gerichte.

Zur Bundesversammlung: Der Voranschlag liegt im Rahmen der letzten Jahre. Hingegen ist beim Beratungsaufwand gegenüber der Rechnung 2015 eine starke Erhöhung festzustellen, dies vor allem, weil der Beratungsaufwand aus den Investitionen herausgenommen und in den Betriebsaufwand überführt worden ist.

Zum Bundesrat: Im Bereich Bundesrat gibt es keine Auffälligkeiten, die Zahlen werden fortgeschrieben.

Zur Bundeskanzlei: Das Budget der Bundeskanzlei reduziert sich auf der Zeitachse von 2016 bis 2020 um 7,7 Millionen Franken beziehungsweise um 11,6 Prozent. Darin ist der Verpflichtungskredit für das Projekt Gever Bund nicht enthalten, dem Nationalrat und Ständerat zugestimmt haben. Dies sind 25,7 Millionen Franken für 2017, 22,3 Millionen Franken für 2018 und 1,7 Millionen Franken für 2019. Hier haben wir einen Nachtragskredit, eine Kreditübertragung. Sie ist die Folge der Beschwerde wegen des Projektes Gever Bund. Für dieses Projekt wurden der Bundeskanzlei von den Departementen Gelder abgetreten. Das Geld kann erst in diesem Jahr gebraucht werden, da das Projekt erst jetzt deblockiert wurde. Deshalb kommt es zur Kreditübertragung von 556 000 Franken. Dies entspricht den von den Departementen für das letzte Jahr abgetretenen Mitteln.

Zum Bundesgericht: Das Budget 2017 des Bundesgerichtes entspricht weitgehend einer Fortschreibung der Vorjahre. Eine Änderung ist die Schaffung dreier zusätzlicher befristeter Stellen für die Umsetzung des Projektes Gever in der Verwaltung des Bundesgerichtes und für die Einführung des elektronischen Gerichtsdossiers. Es werden drei zusätzliche Stellen geschaffen. Neu ist dieses Jahr ein Betrag von 750 000 Franken für die Digitalisierung der Protokollbücher, d. h. der Originale sämtlicher Bundesgerichtsurteile, vorgesehen.

Zum Bundesstrafgericht: Das Budget für 2017 weist keinerlei Besonderheiten auf. Es liegt alles im Bereich des Finanzplans und der vorangehenden Rechnungen und Voranschläge. Der Grund, dass die Strafverfahrenskosten von 600 000 [PAGE 978] Franken im Budget separat ausgewiesen sind, ist derselbe wie in den vergangenen Jahren. Es sind Ausgaben, die vom Gericht nicht beeinflusst werden können, sondern ausschliesslich von den Aufwendungen in den Verfahren abhängen. Die vorgesehenen 600 000 Franken entsprechen einem Erfahrungswert.

Zum Bundesverwaltungsgericht: Der Voranschlag 2017 des Bundesverwaltungsgerichtes ist stabil. Im Vergleich zu jenem von 2016 hat sich das Budget 2017 von 84,3 auf 83,2 Millionen Franken reduziert. Gegenüber dem Voranschlag 2016 nimmt der Aufwand hauptsächlich aufgrund von Einsparungen im Personalbereich um rund eine Million Franken ab.

Der Voranschlag 2017 des Bundespatentgerichtes ist unauffällig. Im Vergleich zu 2016 wurden die Personalaufwendungen realistischer, das heisst ohne grosse Reserven, eingeschätzt. Es sind dafür 160 000 Franken weniger budgetiert. Das Gleiche gilt für die IT, wo es 40 000 Franken weniger ausmacht. Insgesamt ist der Aufwand im Voranschlag 2017 fast 8 Prozent tiefer als im Voranschlag 2016.

Zur Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft: Das Budget entspricht hier weitgehend demjenigen von 2016. Es gibt keine Auffälligkeiten.

Zuletzt zur Bundesanwaltschaft: Gemäss dem neuen Führungsmodell des Bundes weist die Bundesanwaltschaft mit der Strafverfolgung, welche auch die Rechtshilfe umfasst, nur noch eine Leistungsgruppe auf. Im Vergleich zum Durchschnitt der letzten vier Jahre sinkt der Ertrag etwas. Der Ertrag besteht vor allem aus den Gebühren. Diese waren über die letzten Jahre relativ konstant. Ansonsten hat die Bundesanwaltschaft kaum Einnahmen. Der Aufwand ist im Vergleich zum Voranschlag 2016 um 2,3 Prozent höher; 50 Prozent, die Hälfte dieses Anstiegs, machen die Haft- und Untersuchungskosten aus, welche schlecht bis nicht planbar sind. Der Personalbestand ist stabil. Hier wird zudem ein Nachtragskredit von 500 000 Franken beantragt. Die Haft- und Untersuchungskosten sind wie gesagt schlecht bis nicht planbar. Die Budgetplanung erfolgt immer gestützt auf den Durchschnitt der letzten vier Jahre. Mit einer Budgeterhöhung 2017 will die Bundesanwaltschaft dem entgegenwirken. Es erfolgt eine volle Kompensation.

[VS]