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Romano Marco · Nationalrat · 2016-12-05

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-12-05

Wortprotokoll

Die Bundesversammlung muss eine politische Lösung finden, welche den Volkswillen umsetzt, aber nicht den gesamten verfassungsrechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schadet.

Das Freizügigkeitsabkommen gilt und muss weiter gelten. Die Schweiz steht dahinter. Das Abstimmungsresultat vom 9. Februar 2014 und die Entwicklung des Arbeitsmarkts haben aber bewiesen, dass ein Bedarf besteht, die Einwanderung dort bedarfsgerecht eigenständig zu steuern, wo sie sozioökonomische Verzerrungen generiert.

Die Minderheit I (Romano) stützt sich auf die Beschlussfassung des Nationalrates vom letzten September. Wir haben nichts Neues erfunden. Die FDP hat sich leider in einer sinnlosen Two-Men-Show verloren. Die Kritik an diesem Konzept ist leer und widersprüchlich. Sie haben es bei der ersten Beratung im Nationalrat stark mitgeprägt, und Sie wissen, dass es FZA-kompatibel ist. In unserem souveränen Land liegt es in unseren Händen, Abhilfemassnahmen in ausserordentlichen Situationen zu ergreifen.

Der Antrag der Minderheit I vereint alle auf dem Tisch liegenden und lang diskutierten Elemente. Der Ansatz ist föderalistisch, nicht exzessiv bürokratisch, zielführend und als Kaskade aufgebaut, damit die Antworten dort gegeben werden - in Umfang und Dauer auf das erforderliche Mindestmass beschränkt -, wo sie nötig sind.

Wo unterscheidet sich dieser Minderheitsantrag vom Antrag der Mehrheit? Der Antrag der Minderheit I ist eine realistische und pragmatische Konkretisierung der neuen Verfassungsbestimmung. Der Antrag der Mehrheit ist eine starre, realitätsfremde arbeitsrechtliche Bestimmung, welche den Schweizer Arbeitsmarkt lähmt und keine Steuerung der Migration ermöglicht. Vor allem in Grenzregionen sind schwere Nebeneffekte zu erwarten.

Schaut man auf die positiven und gemeinsamen Aspekte der Anträge der Minderheit I und der Mehrheit, stellt man fest: Beide wollen das inländische Arbeitskräftepotenzial ausschöpfen, beide wollen einen Inländervorrang einführen, und beide wollen keinen Konflikt mit der EU auslösen. Der Antrag der Minderheit I ist aber gezielter, weniger bürokratisch und setzt den Volkswillen deutlicher um. Das System der Minderheit I ist föderalistisch, stützt sich auf die reelle sozioökonomische Situation der einzelnen Kantone und ermöglicht es, regionale Verzerrungen zu bewältigen. Nachdem der Bundesrat seit Jahren urbi et orbi verkündet, dass die Schweiz kein Arbeitslosigkeitsproblem hat, kann als Auslösefaktor nicht eine "erheblich über dem Durchschnitt liegende Arbeitslosigkeit" gelten. Es ist widersprüchlich; die Massnahmen der Mehrheit werden, so, wie es formuliert ist, voraussichtlich nie in Kraft treten - und das muss die Bevölkerung zur Kenntnis nehmen.

Ein Inländervorrang und, wenn nötig, Abhilfemassnahmen müssen zielgerichtet, ohne unnötige bürokratische Lasten für die KMU dort eingeführt werden, wo die Arbeitslosigkeit steigt, die Löhne sinken und die Einwanderung dies stark beeinflusst. Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion hat bereits publik gemacht, dass in fünfzehn sogenannten Mangelberufen vier von fünf Zuwanderern nicht in die Kategorie der dringend benötigten Fachkräfte gehören. Bei den Grenzgängern ist sogar nur jeder Sechste eine solche Kraft. Der Substitutionseffekt ist in den betroffenen Kantonen Realität, die Löhne sinken. Der Inländervorrang, im Sinne der ansässigen Arbeitslosen, muss hier bei Verzerrungen gelten.

Nach dem Konzept der Minderheit I kann und muss die Schweiz, wenn sich die Situation auch nach der Stellenmeldepflicht nicht entschärft, Abhilfemassnahmen ergreifen, die zeitlich und lokal beschränkt sind. Wir stützen uns auf Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens. Unser Land hat doch genügend Selbstbewusstsein und Kraft, um mit der EU über ausserordentliche Situationen zu diskutieren; EU-intern geschieht dies täglich. Wenn keine Einigung erzielt wird, erstattet der Bundesrat Bericht, Kantone und Sozialpartner werden konsultiert, und die Bundesversammlung erhält die Verantwortung, wenn nötig per einfachen Bundesbeschluss zu entscheiden. Dies bedeutet nicht, das Freizügigkeitsabkommen infrage zu stellen, und auch nicht, die Bilateralen in Gefahr zu bringen.

Das Konzept der CVP legt für die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative eine Lösung vor, welche wirtschaftsverträglich ist, den verfassungsrechtlichen Bestimmungen genügt und auf die unterschiedlichen Situationen in den Kantonen Rücksicht nimmt. [PAGE 1993]