Wermuth Cédric · Nationalrat · 2016-12-05
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-05
Wortprotokoll
Der grosse Vorteil an der Lösung des Antrages der Mehrheit - oder der Lösung von Ständerat Philipp Müller, wie Sie wollen - ist ja eigentlich die Symmetrie der Verantwortung und der Opfer zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Sie ist hier im Wesentlichen vielleicht sogar näher am Verfassungstext als die nationalrätliche Version. Die SVP wollte ja mit Kontingenten und Höchstzahlen eine sehr weitgehende Verantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, aber auch eine grosse administrative Belastung in den Text schreiben. Es ist etwas symptomatisch, Frau Rickli, dass Sie ausgerechnet hier, wenn es ernst gilt und wenn es wirklich umgesetzt werden soll, wieder eine Ausnahme machen wollen.
Ich bitte Sie, dem Antrag meiner Minderheit VII zu Absatz 4 zu folgen und den Einzelantrag Jauslin abzulehnen. Kollege Jauslin möchte mit dem Einzelantrag die zeitliche Befristung, den Vorrang für Leute, die bereits beim RAV gemeldet sind, aufheben. Das ist ein bisschen wie der Beginn des dreistufigen Modells: zuerst die Meldepflicht mit zeitlicher Beschränkung, dann Interviewpflicht, dann Begründungspflicht. Wenn Sie es am Anfang schon für alle aufmachen, dann ist natürlich völlig unklar, in welchem Moment dann nachher die vom RAV zugewiesenen Dossiers greifen und was verpflichtend ist. Sie komplizieren den Prozess damit, Sie vereinfachen ihn nicht. Sie heben zwar das System nicht gleich am Anfang aus den Angeln, aber Sie schaden ihm und der Intention des Ständerates doch ganz massiv.
Die Mehrheit möchte - jetzt kommen wir zu den einzelnen Sätzen von Absatz 4 - im ersten und zweiten Satz nicht nur festlegen, dass das RAV den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die passenden Bewerbungen zustellt, sondern auch, dass diese innerhalb dieser Auswahl dann die geeigneten anhören können und die anderen nicht. Tatsächlich machen Sie damit das System im Endeffekt auch hier unübersichtlicher. Selbstverständlich will das System der Minderheit, die der Mehrheit im Ständerat entspricht, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet werden, eben auch Leute einzuladen, bei denen sie vielleicht nicht auf den ersten Blick überzeugt sind, dass sie geeignet sind. Das ist ja das Prinzip des Modells Müller Philipp, das Modell Müller Philipp will eben genau nicht, dass man im Bewerbungsprozess ein neues Kriterium wie das Alter oder die Sprache dazunehmen kann, sondern dass die Chance auf einen persönlichen und direkten Kontakt ermöglicht wird. In diesem Sinne ist diese Interviewpflicht logisch, genauso, wie es die Begründungspflicht ist.
Erst letzte Woche habe ich im Kanton Aargau mit einem 62-jährigen Arbeitslosen gesprochen, der nach 40 Jahren in einem Schweizer KMU entlassen wurde. Sein Punkt war: Das Schlimmste an der Situation, in der er sich befinde, sei, dass er nicht mehr eingeladen werde und gar nicht mehr die Chance bekomme zu erklären, was er könne; und niemand sage ihm, warum er abgelehnt werde. In diesem Sinne ist dieser Passus zu verstehen. Überspitzt gesagt, ist Artikel 21 nicht ein Inländervorrang light oder heavy, sondern ein Chancenartikel für Arbeitslose, die sonst auf dem Arbeitsmarkt keine Chance mehr haben. Das ist der richtige Weg, wenn wir schon auf diese Schiene gehen.
An jene, die nun zu viel Bürokratie befürchten: Ich gebe ehrlich zu, ich war auch kritisch, als ich das erste Mal von dieser Lösung hörte. Aber erstens, zur CVP-Fraktion: Ihr Kollege Bischof hat im Ständerat wortgleich dasselbe Modell vorgeschlagen, einfach auf einer anderen Stufe und mit einem anderen Auslöser. Und so wahnsinnig wirtschaftsfeindlich ist Kollege Bischof meines Erachtens nicht. Zweitens, zur anderen Seite: Irgendeinmal in der Diskussion müssen Sie sich einfach entscheiden: Entweder ist die Begründungspflicht ein Papiertiger und wirkungslos, oder sie ist eine Katastrophe für den liberalen Arbeitsmarkt. Beides kann es nicht sein. Entweder wirkt es, oder es wirkt nicht. In der Konsequenz des Konzepts Müller Philipp ist es richtig. Wenn Sie schon über Bürokratie sprechen, müssen Sie den richtigen Vergleich anstellen. Nehmen Sie die Studie, die für das Modell Föhn erstellt wurde, um einen Vergleich zu haben. Dort errechnet die Verwaltung den zusätzlichen Aufwand für die Abklärung von jährlich 280 000 Gesuchen. Wenn das nur jeweils eine Stunde dauert, sind dies 140 Vollzeitstellen, bei einem halben Tag sind wir bei 500 bis 600 Vollzeitstellen - ein neues Bundesamt, das geschaffen werden müsste. Dagegen ist abzugleichen, ob das Konzept Müller Philipp bürokratisch ist oder nicht. In diesem Vergleich ist es eben sehr zielgerichtet und sehr unbürokratisch. Wenn es hoch kommt, betrifft es nach heutigen Schätzungen etwa 1 Prozent der Stellenwechsel. Wenn daran die Schweizer Wirtschaft zugrunde gehen soll, dann haben wir ein anderes Strukturproblem als nur betreffend diesen Arbeitslosenvorrang.