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preparatory:AB 207766

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-05

Wortprotokoll

Das Problem, das Herr Hegglin anspricht, hat der Bundesrat erkannt. Er hat auch einige Massnahmen getroffen. Vielleicht kann ich ergänzend zu Ihren Ausführungen noch Folgendes sagen: Bei der Beantwortung der Interpellation gab es aufgrund der Begriffe etwas Schwierigkeiten; das haben wir ja mit Ihnen besprochen.

Wir haben die Vorruhestandsregelung. Die Vorruhestandsregelung betrifft eine vorzeitige, gewollte, willentliche Pensionierung, z. B. von Militärs und Grenzwächtern, die sich mit 60 pensionieren lassen müssen. Sie gehen dann in einen Vorruhestand. Diese Regelung wurde getroffen wegen Nachtarbeit, Samstagsarbeit usw. Das haben wir jetzt mit der Verordnung geändert. Das Rücktrittsalter wird erhöht. Bis 2018 wird das umgesetzt. Wir sind bereits daran, diese Vorruhestandsregelung auch beim Versetzungspersonal des EDA noch einmal anzugehen. Hier geht es schlicht um die Frage, jemandem etwas wegzunehmen oder die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Das ist etwas Schwieriges. Man muss immer eine Besitzstandwahrung gewährleisten, weil die Leute, die einmal in den Dienst eingetreten sind, davon ausgehen, dass sie sich mit 60 Jahren pensionieren lassen können; sie kennen die Vertrauensarbeitszeit. Ich denke an das Militär, an das Grenzwachtkorps. Das ist so gerechtfertigt. Nun ändern sich auch in diesen Bereichen die Anstellungsverhältnisse etwas. Daher möchten wir das Pensionsalter bei dieser Vorruhestandsregelung schrittweise erhöhen. Das ist aber nicht ganz so einfach. Es braucht hier Übergangsfristen. Man muss den Leuten auch reinen Wein einschenken. Das wird also einige Zeit dauern.

Dann haben Sie die Kosten von 140 Millionen Franken für den vorzeitigen Altersrücktritt genannt. Das ist keine Vorruhestandsregelung, sondern es betrifft Leute, die vor ihrem ordentlichen Pensionsalter zurücktreten. An ihre Übergangsrenten zahlen wir 140 Millionen Franken. Dann muss man noch aufpassen. In diesen 140 Millionen sind auch die Ruhestandsgehälter der Magistratspersonen inbegriffen, also irgendwann meine Altersrente und die Altersrenten sämtlicher Bundesrichter. Das sind die Magistratspersonen, die auch unter diesem Titel der vorzeitigen Pensionierung laufen. Es sind also nicht einfach alles vorzeitige Pensionierungen, sondern es ist in diesem Betrag auch die Regelung gewisser Ruhestandsgehälter inbegriffen.

Hier hat der Bundesrat ebenfalls bereits Massnahmen beschlossen, die Ende 2020/21 greifen. Damit soll dieser Betrag von 140 Millionen Franken etwa halbiert werden können. Dann sieht das nicht mehr so bedrohlich aus. Hier haben wir also diese Massnahmen getroffen. Sie haben auch im Stabilisierungsprogramm den entsprechenden Antrag, bei der Übergangsrente sei die Soll-Formulierung in eine Kann-Formulierung umzuformulieren. Damit sparen wir auch dort etwas.

Wenn man das also zusammenfasst und die Lohnsumme von etwa 5 Milliarden Franken noch mit diesen 70 Millionen Franken für die Renten bei einem vorzeitigen Altersrücktritt vergleicht, sieht man, dass das wieder etwa im Durchschnitt liegt. Wir müssen immer berücksichtigen, dass wir nicht nur Leute haben, die immer im Büro arbeiten und immer geschützt sind, sondern fast die Hälfte der Leute hat einen Beruf - Militär, Grenzwachtkorps, Polizei -, der während 24 Stunden und samstags, sonntags, an Weihnachten und ebenfalls an Ostern ausgeübt wird. Es sind Leute, die ausserordentlich arbeiten und jedem Wetter ausgesetzt sind. Hier kann es durchaus Sinn machen, die Leute mit einer vorzeitigen Pensionierung früher zu entlassen. Statt eines Sozialplanes machen wir in diesem Bereich etwas, und hier erscheinen dann auch die Kosten. Diese Massnahmen wurden bereits [PAGE 1003] aufgenommen, und sie werden von den Personalverbänden im Übrigen heftig bekämpft. Das ist ständig unser Problem, weil die Massnahmen eben auch den Besitzstand etwas reduzieren und etwas an den Versprechen rütteln, die man einmal bei diesen Verträgen gemacht hat. Ich glaube nicht, dass es einen Weg gibt, den wir rascher beschreiten könnten. Aber dort, wo wir neue Verträge abschliessen und die Leute entsprechend informieren, ist das möglich - oder auch mit Übergangsfristen.

Also zusammengefasst: Das Problem ist erkannt, verschiedene Massnahmen sind diesbezüglich getroffen worden. Was jetzt noch auf dem Tisch liegt oder am Schluss noch bleibt, ist wahrscheinlich nicht ganz so unrealistisch in Anbetracht der 35 000 Leute, die wir beschäftigen. In etwa die Hälfte von ihnen arbeitet in einem Arbeitsumfeld mit ausserordentlichen Situationen. Der Bundesrat hat diesen Weg auch beschritten - vielleicht weniger rasch, als Sie es sich wünschen, aber in der Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmerverbänden ist mehr nicht möglich.

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