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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-05

Wortprotokoll

Ich kann auch nicht garantieren, dass ich so lange spreche, bis alle hier sind.

Herr Rutz sagte, Sie möchten diese Bestimmung diskutieren, weil der Widerruf der Bewilligung und das Erlöschen des Aufenthaltsrechts in den Kantonen zum Teil unterschiedlich gehandhabt wird, vor allem wenn es darum geht, dass jemand seine Stelle verliert. Das kann ich bestätigen, es wird in den Kantonen in der Tat unterschiedlich gehandhabt. Genau deshalb nahm das der Bundesrat mit Artikel 61a auf: damit geklärt wird, wann eben diese Frist abläuft.

Wir haben uns hier natürlich auf das gestützt, was die Bevölkerung entschieden hat, nämlich auf das, was im Freizügigkeitsabkommen steht. Das hat die Bevölkerung so entschieden, und daran halten wir uns. Wenn Sie Artikel 2 Absatz 1 im Anhang 1 des Freizügigkeitsabkommens lesen, dann sehen Sie, dass dort eben steht: sechs Monate. Nach allen Entscheidkaskaden und den Entscheidungen, die Sie hier gefällt haben, ist es wahrscheinlich konsequent, wenn Sie sich jetzt für eine freizügigkeitskonforme Lösung einsetzen. Sie können es im Freizügigkeitsabkommen nachlesen; da steht eben: sechs Monate. Das haben wir damals auch dem Ständerat so mitgeteilt, was dort auch zu einem Umdenken geführt hat.

Ich denke, es ist jetzt nichts als konsequent, hier zu entscheiden, was die Bevölkerung schon einmal entschieden hat, und bei der Kommissionsmehrheit zu bleiben.

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