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Büttiker Rolf · Ständerat · 2002-03-05

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Das Wiederwahlverfahren des Bundesrates ist unbefriedigend und nach meiner Auffassung und nach Auffassung einer starken Minderheit als Wahlakt für eine Landesregierung zu "taktiklastig". Das Verfahren, Mitglieder des Bundesrates als Einzelwahlakt zeitlich unmittelbar hintereinander zu wählen, ist so unbefriedigend, dass wir im Parlament - diejenigen, die länger dabei sind, wissen das - in regelmässigen Abständen immer wieder darüber diskutieren und streiten. Ich möchte Herrn Wicki sagen, dass der Nationalrat auch schon anders entschieden hat. Die angesprochene Motion kam in den Ständerat, weil der Nationalrat damals diesem Listenwahlverfahren zugestimmt hat. Es ist also schon mehrmals diskutiert worden. Diejenigen, die schon länger Parlamentsmitglied sind, wissen, dass vor allem bei aktuellen Vorkommnissen, wo die zeitlich zuletzt Gewählten auch tatsächlich "von den Hunden gebissen" wurden, die Betroffenen arg jammerten und schimpften und versprachen, am Wiederwahlsystem des Bundesrates etwas zu ändern. Passiert ist aber nie etwas, weil auch hier das Politikmotto "Aus den Augen, aus dem Sinn" schlussendlich immer wieder für die Beibehaltung des Status quo sorgte.

Ich möchte nicht alles wiederholen, was im Bericht stand, sondern nur die häufigsten Kritikpunkte am bisherigen Einzelwiederwahlsystem des Bundesrates aufführen:

1. Wenn man die Wahlresultate genau analysiert, gilt halt doch das Prinzip "Die Letzten beissen die Hunde". Die zeitliche Abfolge der Wiederwahl - nacheinander - entspricht grosso modo dem Wiederwahlresultat, das als Rangliste des Bundesrates gilt.

2. Das jetzige Wiederwahlsystem des Bundesrates ist nach meiner Auffassung absolut willkürlich, denn die Amtsdauerabfolge, die Anciennität, ist doch kein echtes Wahlkriterium.

3. Das jetzige Wiederwahlverfahren des Bundesrates mit den berühmten "Retourkutschenmöglichkeiten" ist im Hinblick auf die Zementierung des Status quo extrem steuerbar und bestätigt das latent vorhandene Misstrauen der eigentlichen Regierungspartner.

4. Das heutige Einzelwahlverfahren bei Wiederwahlen des Bundesrates mit der Anciennität als fast alles entscheidendem Wahlkriterium ist in Bezug auf die Kollegialbehörde absolut systemfremd. Zu einer echten Kollegialbehörde gehört eine gemeinsame Majorzlistenwahl. Der Bundesrat ist als Kernprinzip eine Kollegialbehörde und deshalb auch als Kollegialbehörde zu wählen. Das Einzelwiederwahlverfahren widerspricht eindeutig dem Geist und dem System einer Kollegialbehörde.

Der Wahlakt einer Landesregierung ist staatspolitisch von herausragender Bedeutung; da sind wir uns einig. Ein solcher Wahlakt muss auch den politischen Willen des neu gewählten Wahlkörpers, des Parlamentes, jeweils möglichst korrekt abbilden. Das Einzelwahlverfahren des Bundesrates belohnt oder sanktioniert aber nicht den politischen Leistungsausweis der einzelnen Bundesräte oder der Kollegialbehörde, sondern das Wahlergebnis wird praktisch allein durch die Reihenfolgetaktik bestimmt. Es ist deshalb keine Überraschung und auch kein Erfolg der politischen Kontinuität, wenn seit 1872 jede Wiederwahl zustande kam. Wir haben eben ein Wiederwahlsystem des Bundesrates ausgeklügelt, das praktisch in jedem Fall zwingend zur Wiederwahl führen muss. Es ist also Zeit, dass wir am Wiederwahlsystem des Bundesrates etwas ändern. Das Listenwahlsystem, von einer starken Minderheit vorgeschlagen, ermöglicht eine echte Wahl unserer Landesregierung.

Für die Ängstlichen und Zögernden unter Ihnen darf man ohne Übertreibung behaupten, dass auch ein Listenwahlverfahren für die Wiederwahl des Bundesrates, wie es jetzt vorgeschlagen wird, immer noch ein grosses Beharrungsvermögen zugunsten des Status quo aufweisen wird.

Ich bitte Sie daher, der Minderheit zuzustimmen; Sie lösen damit keine Revolution aus. Sie leisten damit einen strategisch wichtigen Beitrag gegen die aufkommenden populistischen Forderungen nach einer Volkswahl des Bundesrates. Ändern wir also etwas in der richtigen Richtung, und führen wir die Listenwahl beim Verfahren zur Wiederwahl des Bundesrates ein.

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