Humbel Ruth · Nationalrat · 2016-12-05
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-12-05
Wortprotokoll
Das Konzept der CVP und der Minderheit I (Romano) bietet einen Lösungsvorschlag, der aus dem Dilemma zwischen einer wörtlichen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative und der Personenfreizügigkeit führt. Das mehrstufige Modell entspricht auch den Vorstellungen der Kantone. In einer ersten Stufe sind Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitspotenzials vorgesehen. In der zweiten Stufe geht es um Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt wie die Pflicht zur Meldung offener Stellen. In der dritten Stufe ist ein Schutzmechanismus vorgesehen, der in aussergewöhnlichen Situationen aktiviert werden kann.
Das ständerätliche Konzept, das von der Kommissionsmehrheit abgeschwächt worden ist, hat schwerwiegende Mängel:
1. Das einzige Kriterium ist die Arbeitslosigkeit. Es ist sicher richtig und wichtig, das inländische Arbeitspotenzial besser zu nutzen und Arbeitslose wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Es gibt aber weitere Indikatoren wie die Lohnentwicklung, die Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung, die Beschäftigung insgesamt, wie sie in Artikel [PAGE 2002] 17e der nationalrätlichen Fassung definiert sind und von der Minderheit I aufgenommen werden. Im Tessin, wo die Masseneinwanderungs-Initiative mit 68 Prozent angenommen wurde, ist der Lohndruck das weit grössere Problem als die Arbeitslosigkeit.
2. Selbst bezüglich Arbeitslosigkeit vermag das Mehrheitskonzept nicht zu genügen. Die Meldepflicht gilt nur für Berufsgruppen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit, und die SPK hat die Voraussetzungen mit der Formulierung "erheblich über dem Durchschnitt" noch verschärft. Von Kollege Jauslin haben wir gehört, was er darunter versteht, nämlich eine Arbeitslosigkeit zwischen 10 und 15 Prozent. Darunter würden aktuell nur noch die Gastrobranche sowie Handel und Verkauf fallen. Die Baubranche, die im Ständerat eigentlicher Diskussionspunkt war, hat er ausgenommen. Vor allem aber gehören Arbeitslose aus der Banken- und Versicherungsbranche sowie aus technischen Berufen nicht dazu. Gerade in diesen Branchen aber dürften vor allem ältere Arbeitslose auf Stellensuche sein.
3. Bei den regionalen Arbeitsvermittlungsämtern können sich alle EU-Bürger melden, welche zur Stellensuche in der Schweiz sind, wie auch alle Grenzgänger. Die Massnahme bezieht sich damit nicht nur auf inländisches Personal und ist daher auch keine Massnahme, um die Zuwanderung zu reduzieren. Wir sind jetzt aber an der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative, und da müssen wir neben arbeitsmarktlichen Massnahmen auch die Entwicklung der Zuwanderung im Auge behalten. Für den Fall, dass die Zuwanderung mit den vorgesehenen arbeitsmarktlichen Massnahmen nicht wirksam gebremst werden kann, sieht das CVP-Konzept in einer dritten Stufe Abhilfemassnahmen vor.
In der Herbstsession hat Frau Bundesrätin Sommaruga ausgeführt, dass das Konzept aus der CVP nicht FZA-widrig sei. Ich zitiere aus dem Protokoll der Ratsdebatte vom 21. September: "Das in ein Gesetz zu schreiben ist aus unserer Sicht nicht FZA-widrig. Der Bundesrat hat ja in sein Gesetz auch geschrieben, dass er Kontingente und Höchstzahlen festlegen wird, wenn der Schwellenwert überschritten ist. FZA-widrig wird das erst bei der Anwendung." (AB 2016 N 1524) Kritisiert hat die Frau Bundesrätin hingegen die grosse Kompetenzdelegation an den Bundesrat: Der Bundesrat könne nicht in eigener Kompetenz gegebenenfalls FZA-widrige Massnahmen beschliessen. Diesen Mangel haben wir korrigiert, indem der Bundesrat dem Parlament Massnahmen zur Beschlussfassung unterbreiten muss.
Für die CVP ist Artikel 17d die Ultima Ratio. Erst wenn die Zuwanderung nach allen arbeitsmarktlichen Massnahmen nicht gebremst wird und den zu definierenden Schwellenwert überschreitet, sind Abhilfemassnahmen zu beschliessen. So weit muss es indes nicht kommen, wenn die Wirtschaft den Inländervorrang praktiziert. Wie die Erfahrung zeigt, braucht es aber einen gewissen Druck auf die Wirtschaft, und dafür braucht es die Möglichkeit von Abhilfemassnahmen.
Der Minderheitsantrag I setzt die Masseneinwanderungs-Initiative sinngemäss um, bremst die Zuwanderung, verstösst nicht gegen das Freizügigkeitsabkommen und gefährdet damit in keiner Weise die bilateralen Verträge. Die CVP-Fraktion unterstützt daher den Minderheitsantrag I und empfiehlt Ihnen, dies auch zu tun.