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Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2016-12-05

Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-05

Wortprotokoll

Frau Bundesrätin, Sie haben vorhin gesagt, dass Sie die Situation beurteilen und das Kroatien-Protokoll unterschreiben werden, wenn das Parlament das Gesetz verabschiedet haben wird - unabhängig davon, ob das Gesetz dann in Kraft ist oder nicht.

Es steht in Artikel 197 Ziffer 11 der Bundesverfassung, dass der Bundesrat, wenn drei Jahre nach der Annahme kein Gesetz in Kraft getreten ist, eine Verordnung zu erlassen hat. Heisst das, dass der Bundesrat eine Verordnung machen müsste, wenn zuerst das Kroatien-Protokoll unterschrieben würde, dann das Referendum ergriffen würde, dann dieses vom Volk angenommen würde und somit kein Gesetz in Kraft wäre? Habe ich die Verfassung richtig gelesen?