Schmid Martin · Ständerat · 2016-12-05
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-05
Wortprotokoll
Die Standesinitiative Basel-Landschaft, deren Vertreter von unserer Kommission angehört worden sind, verlangt, das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer, also das DBG, und das StHG seien generell zu vereinfachen. Namentlich sollen die gesetzlichen Grundlagen einfach, leicht verständlich und nachvollziehbar ausgestaltet sein. Mittels der Vereinfachung zielt die Standesinitiative darauf ab, die Vollzugskosten der Besteuerung der natürlichen Personen zu senken. Zu diesem Zweck sollen einerseits die Entrichtungskosten der Besteuerung abnehmen, indem die steuerpflichtigen Personen weniger Zeit aufwenden müssen, um die Steuererklärung auszufüllen, andererseits sollen auch die Erhebungskosten zurückgehen, weil die Überprüfung der Steuererklärungen durch die Steuerbehörde weniger Kontrollaufwand erfordert.
Die Standesinitiative fordert über diese generelle Stossrichtung hinaus konkrete Vereinfachungen in den folgenden Bereichen:
1. bei der Wohneigentumsbesteuerung die Abschaffung des Eigenmietwertes und des Schuldzinsenabzuges, wobei ein angemessener Abzug für die Liegenschaftsunterhaltskosten weiterhin möglich sein soll;
2. die Streichung der allgemeinen, anorganischen Abzüge von der Bemessungsgrundlage;
3. die Harmonisierung der interkantonalen Besteuerung durch die Festlegung einheitlicher Ausscheidungs- und Bewertungsregeln, soweit solche Regeln nicht bereits durch die bundesgerichtliche Rechtsprechung bestehen.
Als speziellen Regelungsgegenstand nennt die Initiative zudem die Ersatzbeschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum über die Kantonsgrenze hinaus.
Soweit durch die Vereinfachungsmassnahmen Mehreinnahmen entstehen, sind diese bei der direkten Bundessteuer durch Tarifanpassungen zu kompensieren. Um nicht in die Tarifautonomie der Kantone einzugreifen, sollen den Kantonen demgegenüber keine Kompensationsvorschriften auferlegt werden.
Das Anliegen, das Steuersystem der direkten Steuern zu vereinfachen, war in jüngerer Vergangenheit verschiedentlich Gegenstand parlamentarischer Vorstösse und Standesinitiativen. Sie erinnern sich sicher, dass seit 2005, also in den letzten rund elf Jahren, 18 Vorstösse - 18 Vorstösse! - zu diesem Thema der Vereinfachung der Steuererhebung eingegangen sind.
Wir haben damals in der WAK und in diesem Rat aufgrund einer Motion von Thomas Pfisterer (07.3607) einen Bericht zur Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen zur Kenntnis nehmen können. Die Konklusion damals war, dass zwar der Wille hier eingebracht werde und jeder Parlamentarier und jede Parlamentarierin solche Vereinfachungen wünsche, dass wir dann aber in der Realität unseren eigenen Sirenengesängen nicht nachlebten, indem wir weitere Steuerabzüge und Verkomplizierungen im System beschliessen. Deshalb hat Ihnen die WAK damals, vor einigen Jahren, beantragt, auf diese Vorstösse nicht einzutreten. Es besteht über die Stossrichtung, wie wir mit dem Thema der Vereinfachung umgehen wollen, kein Konsens. Eine Partei verlangte einmal die Einführung einer Steuererklärung, die auf einen Bierdeckel passt. Davon sind wir heute deutlich weiter entfernt als damals, als dieses Ziel propagiert wurde.
Für die Mehrheit der WAK gilt deshalb heute, dass es richtig ist, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass wir gerade in Bezug auf die Detailfrage des Eigenmietwertes in der nächsten Session Gelegenheit haben werden, das Thema à fond zu diskutieren, weil wir in der WAK die Motion Egloff 13.3083, "Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert", zu behandeln haben. Dort können wir den Tatbeweis dafür erbringen, dass wir zumindest in einem Teilsektor eine Vereinfachung erreichen können. Wenn dies dann der Fall wäre, könnten wir die anderen Projekte sicher auch noch angehen. Denn wir haben in der Kommission auch diskutiert, dass es höchstwahrscheinlich einfach unrealistisch ist, alle allgemeinen, anorganischen Abzüge zu streichen. Wir haben erst vor Kurzem den Parteikostenabzug eingeführt. Das zeigt doch gerade, was wir fordern und wie wir uns dann verhalten.
Konsequenterweise kam deshalb die Mehrheit der Kommission zum Schluss, dass wir der Standesinitiative keine Folge geben sollten. Im Einzelfall sollten wir trotzdem bei allen Projekten immer das Ziel vor Augen haben, auch im Steuerbereich Vereinfachungen anzustreben.