Amherd Viola · Nationalrat · 2016-12-05
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-12-05
Wortprotokoll
Die Uno-Generalversammlung hat am 19. Dezember 2011 ein drittes Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes verabschiedet. Es wurde am 28. Februar 2012 zur Ratifizierung aufgelegt und bereits gleichentags von 20 Staaten, darunter sind mehrere europäische Staaten, unterzeichnet. Inzwischen wurde das Abkommen von 50 Staaten unterschrieben und von 29 ratifiziert; unter anderem haben es all unsere Nachbarstaaten ratifiziert.
Das Fakultativprotokoll stärkt die materiellen Rechte der Kinderrechtskonvention mit der Möglichkeit, ihre Missachtung unter bestimmten Voraussetzungen vom Uno-Ausschuss für die Rechte des Kindes beurteilen zu lassen. Wenn ich hier von einem Verfahren spreche, dann meine ich damit nicht ein Gerichtsverfahren, sondern es kann eine Meldung an den Kinderrechtsausschuss gemacht werden, und dieser kann dann eine Untersuchung eröffnen und allenfalls Empfehlungen abgeben, die für den betroffenen Staat aber nicht verbindlich sind. Es ist auch so, dass wir in unserem Land bereits mehrere Fakultativprotokolle mit dem gleichen Verfahren unterzeichnet haben.
Mit diesem Protokoll können wir eine Lücke im internationalen Menschenrechtsschutz für Kinder füllen. Die Kinderrechtskonvention beruht auf dem Grundsatz, dass Kinder nicht Objekte, sondern als Träger ihrer Rechte Subjekte sind. In konsequenter Umsetzung dieses Grundsatzes müssen Kinder und Jugendliche auch verfahrensrechtlich Subjekt sein und ihre anerkannten Menschenrechte auch verfahrensrechtlich geltend machen können. Das vorliegende Fakultativprotokoll ermöglicht dies.
Wie gesagt ist das vorgesehene Verfahren nichts Revolutionäres oder Neues für unser Land, im Gegenteil. Es liegt ganz auf der Linie der Schweiz, die sich seit je für den Schutz der Menschenrechte einsetzt. Ein entsprechendes Verfahren hat die Schweiz beispielsweise zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau, zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung bereits anerkannt. Unterwegs ist auch die Anerkennung des individuellen Mitteilungsverfahrens des Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen.
Die Kinderrechtskonvention ist für die Schweiz 1997 in Kraft getreten. Die Schweiz hat auch die beiden ersten Fakultativprotokolle über den Schutz des Kindes in bewaffneten Konflikten und über den Schutz vor Verkauf, Pornografie und Prostitution ratifiziert.
Als Gastgeberland des Uno-Menschenrechtsrates, des Uno-Hochkommissariats für Menschenrechte und des Uno-Ausschusses für die Rechte des Kindes steht es der Schweiz gut an - es ist eigentlich schon fast eine Bedingung -, das Fakultativprotokoll zu unterschreiben und zu ratifizieren. Das sieht auch die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer so. Von 45 Vernehmlassern unterstützen 40 den Beitritt zum Protokoll, unter anderem auch alle Kantone bis auf einen.
Auch der Bundesrat empfiehlt nach fundierter Prüfung der Wirkung und Folgen einer Ratifizierung, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. In einer ersten Runde hat der Bundesrat Ablehnung beantragt, weil er sich über die Auswirkungen und Folgen noch nicht im Klaren war. Diese wurden inzwischen fundiert überprüft, und nach Vorliegen dieser Studien ist jetzt auch der Bundesrat der Überzeugung, dass man das Protokoll ratifizieren soll.
Der Ständerat hat die Vorlage mit nur einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen äusserst klar und deutlich angenommen. Ihre Kommission für Rechtsfragen empfiehlt Ihnen, dies ebenfalls zu tun.
Ich möchte Ihnen aber nicht verschweigen, dass eine Minderheit der Kommission beantragt, die Vorlage abzulehnen. Die Ablehnung wird insbesondere damit begründet, dass die [PAGE 2024] Ratifizierung der Schweiz keine Vorteile bringe, dass sie nicht nötig sei, weil wir in unserem Land Kinderrechtsorganisationen haben, die sich für die Rechte des Kindes gut einsetzen. Das trifft natürlich zu, genügt aber nicht.
Mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt Ihnen Ihre Kommission, einzutreten und die Vorlage anzunehmen.