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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2016-12-05

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2016-12-05

Wortprotokoll

Die Schweiz ist dem Uno-Übereinkommen für die Rechte des Kindes wie auch seinen beiden ersten Fakultativprotokollen beigetreten. Im Unterschied zu den meisten anderen Menschenrechtsübereinkommen der Uno verfügt das zuständige Kontrollorgan bislang einzig über ein Berichtsverfahren als Kontrollinstrument. Das dritte Fakultativprotokoll stellt dem Ausschuss echte Kontrollmechanismen zur Verfügung. Herr Bundesrat Burkhalter wird Ihnen im Anschluss sicher sagen, wie viele Staaten dieses Protokoll bis heute bereits unterschrieben beziehungsweise ratifiziert haben; bis zur Kommissionssitzung waren es deren 50 beziehungsweise 29. Den aktuellen Stand wird Ihnen dann sicher Herr Bundesrat Burkhalter noch mitteilen.

Die Schweiz tut gut daran, die Kinderrechte hochzuhalten. Ich bitte Sie darum, auf diese Vorlage einzutreten und ihr auch zuzustimmen.

Es würde der Glaubwürdigkeit der Schweiz schaden, wenn wir diesem Fakultativprotokoll nicht beitreten würden. Wie könnte die Schweiz bei anderen Menschenrechtsverletzungen an andere Staaten appellieren, wenn sie selbst bei solchen internationalen Gremien nicht mitmachen würde? Die von der Minderheit erwähnten Bürokratiekosten sind wirklich sehr gering, gering auf jeden Fall im Vergleich zu den Kinderrechtsverletzungen, gegen welche man nicht intervenieren könnte, wenn man diesem Fakultativprotokoll nicht zustimmte.

Ich bitte Sie darum, hier einzutreten und dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.