Markwalder Christa · Nationalrat · 2016-12-05
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-05
Wortprotokoll
Zunächst stelle ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion mit Genugtuung fest, dass es unbestritten ist, dass die Kinderrechte von grosser Bedeutung sind, und dass auch die Stellung des Kindes im Verfahren von niemandem grundsätzlich infrage gestellt wird. Vielmehr geht es nun darum, ob die Schweiz dieses Fakultativprotokoll ratifizieren soll - das ist hier die Kernfrage.
Auch unsere Partei war in der Vernehmlassungsantwort kritisch. Aber wir haben mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass die Expertentagung vom Oktober 2013 zum Schluss gekommen ist, dass die Ratifizierung des Fakultativprotokolls keinerlei Umsetzungsbestimmungen im nationalen Recht bedarf und dass mit keinen konkreten finanziellen Auswirkungen zu rechnen ist.
Ich möchte aber auch auf den aussenpolitischen Aspekt dieser Ratifizierung hinweisen, zumal ja auch unser Aussenminister dieses Geschäft für den Bundesrat vertritt. Kritische Vernehmlassungsteilnehmer haben nämlich moniert, die Ratifizierung des Fakultativprotokolls bringe der Schweiz keinerlei Vorteile. Wir sind jedoch Mitinitianten des Uno-Menschenrechtsrates, wir haben zahlreiche Uno-Organisationen im internationalen Genf, wir haben zahlreiche international agierende Menschenrechtsorganisationen in der Schweiz. Die Schweiz hat deshalb in Sachen Menschenrechtspolitik auf internationaler Ebene eine hohe Glaubwürdigkeit. Aber die Schweiz kann nur dann mit Glaubwürdigkeit argumentieren und Menschenrechts- und Kinderrechtsverletzungen entgegentreten, wenn wir uns selber in den internationalen Gremien entsprechend einbringen und die aufgelegten Protokolle ratifizieren.
Wir dürfen uns also nicht nur fragen, welche Vorteile die Ratifizierung unserem Land bringt - es gibt ganz bestimmt viele Vorteile für betroffene Kinder, wenn sie an entsprechenden Verfahren teilnehmen können -, sondern wir müssen uns auch fragen, was für Nachteile es mit sich bringt, wenn wir das Protokoll nicht ratifizieren. Wir würden nämlich damit unserer Glaubwürdigkeit und unserer Vorbildrolle schaden, die wir heute auf internationaler Ebene in Sachen Menschenrechts- und Kinderrechtsschutz wahrnehmen können. Umgekehrt stärken wir eben mit der Ratifizierung dieses Fakultativprotokolls die Glaubwürdigkeit und das ehrliche Engagement der Schweiz für Menschen- und Kinderrechte.
Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.