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Engler Stefan · Ständerat · 2016-12-06

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-12-06

Wortprotokoll

Der Berichterstatter hat mich hellhörig gemacht. Er hat von "unfreundlichen Nebenerscheinungen" bei diesem Geschäft gesprochen. Kollege Hegglin hat aus Sicht eines Kantons, welcher Polycom vor noch nicht langer Zeit eingeführt hat, aufgezeigt, in welchem Dilemma die Kantone steckten. Ich gehörte, wie eine ganze Reihe von Kolleginnen und Kollegen, einer kantonalen Regierung an, die sich im Verlaufe der letzten fünfzehn Jahre mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang Polycom eingeführt werden sollte. Da erstaunt es mich jetzt schon ein wenig.

Im Kanton Graubünden wurde der Sicherheitsfunk im Jahr 2012 in Betrieb genommen, nachdem man zehn Jahre geplant und das System auf den Kanton ausgelegt und aufgebaut hatte. Der Kanton Graubünden profitierte dabei notabene von der Grenznähe insoweit, als der Bund hierfür relevante Kosten übernahm. Man feierte 2012 die Einführung von Polycom als neue Kommunikationsära; es wurde sogar gesagt, was für die Kommunikation in Krisenfällen geschaffen werde, sei ähnlich der Mondlandung. Und jetzt, keine fünf Jahre später, diskutieren wir über den Anpassungsbedarf dieses Systems. Allein den Kanton Graubünden kostete die Einführung von Polycom 55 Millionen Franken brutto beziehungsweise 27,5 Millionen Franken netto. Jetzt soll die Anpassung an die veränderte Technologie allein die Kantone insgesamt wieder 150 bis 200 Millionen Franken kosten. Bricht man das auf Graubünden herunter, sind es jetzt wiederum 7 Millionen Franken, und dies nur, um die Funktionalität des Systems gewährleisten zu können.

Da bleiben schon Fragen; Kollege Hegglin hat sie angesprochen. Dass sich die Technologie so schnell ändern könnte, hätte man eigentlich schon vor fünf oder zehn Jahren wissen können. Dass man Abhängigkeiten einging, die es den Kantonen jetzt unmöglich machen, aus diesem System auszuscheren, und dass die Kantone letztendlich gezwungen werden mitzumachen, lag auf der Hand. Sie riskieren sonst, vom Sicherheitsfunknetz abgenabelt zu werden.

Den Kantonen heute zu erklären, dass man nach so kurzer Zeit jetzt wieder bis zu 200 Millionen Franken in ein System investieren muss, dürfte eine eigene Herausforderung sein. Niemand kann etwas dafür, dass sich die Technologie ändert. Ich gehe auch davon aus, dass die Anpassungen jetzt notwendig sind, um die Stabilität des Systems zu gewährleisten. Dass damit während einiger Zeit ein teurer Parallelbetrieb aufrechterhalten werden muss, ist die Kehrseite der Medaille.

Was mich jetzt irritiert, ist der Beschrieb der finanziellen Auswirkungen auf Seite 4171 der Botschaft wie auch die Ausführungen auf Seite 4178 der Botschaft zu den Anpassungen der Rechtsgrundlagen. Die ganze Darstellung der Finanzierung auf Seite 4171 der Botschaft erscheint mir ziemlich intransparent. Da wird gesagt, ein Teil dieser Kosten und dieser Finanzierung erfolge über das Budget 2016, ein Teil werde durch Entwicklungsarbeiten selber geleistet und ein dritter Teil der Finanzierung - das sind jetzt diese rund 150 Millionen Franken - werde über einen Verpflichtungskredit finanziert. Hier hätte ich mir schon etwas mehr Transparenz erhofft.

Bezüglich der Auswirkungen auf die Kantone wird erwähnt, es koste sie etwa 150 bis 200 Millionen Franken. Am Schluss, auf Seite 4178f., wird gesagt, dass man noch die Rechtsgrundlagen anpassen müsse, zuerst die Verordnung und dann das Gesetz; dann wären die Spielregeln bekannt, nach denen sich die Kantone diese Kosten aufteilen. Es ist zumindest kein übliches Vorgehen, wenn zuerst Kredite gesprochen werden, die Kantone bei der Finanzierung mit ins Boot genommen werden und erst am Schluss die Verordnung und dann noch das Gesetz angepasst werden.

Ich würde gerne von Ihnen hören, Herr Bundesrat, was in der Verordnung bzw. im Gesetz geregelt werden soll. Wenn gesagt wird, man möchte die geltende Praxis abbilden, dann gehe ich davon aus, dass auch der Kostenverteiler geregelt wird. Auch eine Aussage über die wiederkehrenden Kosten dieses Systems fehlt mir: Was bezahlen die Kantone, was bezahlen die Benutzer in Zukunft für die jährliche Benutzung? Da wäre dann auch das Bundesamt für Kommunikation angesprochen. Ich weiss von Institutionen, die in der Frage der jährlich wiederkehrenden Gebühren in einem Dauerspannungsverhältnis mit dem Bakom stehen.

Für mich sind also viele Fragen nicht vollends beantwortet. Man hat dem Parlament aus der zeitlichen Not heraus eine Vorlage unterbreitet, die in den Kantonen noch zahlreiche Fragen offenlässt.