Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-06
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-06
Wortprotokoll
Ich weiss nicht, ob Sie jetzt den Europarat als "zentralistisches" Gremium richtig umschreiben: Die Schweiz ist seit über fünfzig Jahren aktives Mitglied des Europarates. Ich glaube, wir können alle heilfroh sein, dass es dieses Gremium gibt, das sich ja eigentlich um die drei Pfeiler Rechtsstaat, Menschenrechte und Demokratie kümmert. Ich gehe davon aus, dass die Schweiz alles Interesse hat, auch in den nächsten fünfzig Jahren bei diesem Gremium in so guter, konstruktiver und aktiver Form mitzumachen.
Nun, das Zusatzprotokoll, über das Sie heute diskutieren, schützt die aktive Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger im Gemeindeleben. Das ist für uns - es wurde in einigen Voten gesagt - eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Deshalb haben ja auch der Bundesrat und die Kommissionssprecherin festgehalten, dass die Ratifizierung dieses Protokolls für uns keine neuen Anforderungen bringt, die wir nicht schon erfüllen. Wir erfüllen also das Zusatzprotokoll bereits heute. Es wurde auch gesagt, es sei nicht direkt anwendbar. Selbst wenn wir noch etwas tun würden, wäre es nicht ohnehin schon automatisch entschieden, sondern dann müssten wir das in unserer eigenen Gesetzgebung auch noch abbilden.
Aber ich denke, die wesentliche Frage, die jetzt auch schon gestellt wurde, lautet: Was ist der Mehrwert? Man kann sagen, dieser sei für uns eigentlich nicht wirklich gross, aber ich habe Ihnen gesagt: Das ist ein Zusatzprotokoll des Europarates, und dieser hat noch ein paar andere Mitglieder, die vielleicht diese Tradition, diese Form der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger am Gemeindeleben nicht so kennen wie wir.
Etwas würde ich einfach nicht unterschätzen: Wenn wir hier mitmachen, dann zeigen wir, dass man hier dabei sein kann als erfolgreiches Land, als Land, das sich engagiert, und als Land, das eben mit dieser Partizipation seiner Bürgerinnen und Bürger eine gute, stabile, nachhaltige Politik zu machen imstande ist. Das würde ich nicht unterschätzen. Wir machen schon nicht einfach nur Politik für unsere eigene Nasenspitze. Wir machen manchmal auch Politik, um zu zeigen, dass man auch gemeinsame Interessen hat. Ich denke, das ist jetzt so etwas, wo man wirklich sagen kann: Für uns machen wir das nicht, aber wir machen es, weil wir damit zeigen wollen, dass die Partizipation, die aktive Mitgestaltung des Gemeindelebens durch die Bürgerinnen und Bürger ein echter Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger ist. Wir zeigen, wie man das macht, und indem wir auch dabei sind, sagen wir den anderen: Das ist eine gute Piste. Wir können euch auch zeigen, wie wir das tun. Wir sind eben damit gut gefahren, und andere können das auch.
Ich würde also sagen, dass es eine Motivation für andere Staaten ist, genau in diese Richtung zu gehen. Ich habe in diesem Saal auch schon gehört, Europa täte gut daran, ein bisschen mehr Demokratie und mehr Partizipation zu haben. Ja, hier haben Sie eine Grundlage. Indem wir dieses Protokoll ratifizieren, zeigen wir eben gegenüber anderen Staaten auf, dass das möglich ist und etwas Gutes ist.
Nun hat Herr Minder noch gesagt, die Fusion von Gemeinden sei dann aber genau nicht das Richtige. Ich meine, jede Gemeindefusion wird von der Bevölkerung der jeweiligen Gemeinden entschieden. Sie haben das Beispiel Glarus erwähnt. Sie wissen ja, die Gemeindefusionen wurden an einer Landsgemeinde entschieden. Sogar der Antrag wurde von einem Teilnehmer der Landsgemeinde eingebracht, an der Landsgemeinde selber. Da ist also gar nichts von Establishment. Das Gegenteil ist der Fall.
Von daher, glaube ich, sind Gemeindefusionen nicht wirklich ein gutes Beispiel, um zu sagen, hier bewege man sich in die entgegengesetzte Richtung der aktiven Mitgestaltung. Die Bevölkerung einer Gemeinde soll eben sagen, was aus ihrer Sicht die heutige, angepasste, gute, bürgernahe Gemeindeorganisation ist. Wenn sie zum Schluss kommt, dass sie gemeinsam mit anderen Gemeinden besser fährt, dann kann sie das tun. Aber ich glaube, das wäre dann nicht einfach automatisch nicht mehr im Sinne auch einer aktiven Mitgestaltung.
Ich möchte noch etwas zu Artikel 3 des Zusatzprotokolls erwähnen, weil das jetzt noch nicht in dieser Form gesagt wurde. Das Zusatzprotokoll gilt ja an sich für alle Arten von kommunalen Gebietskörperschaften. Jeder Staat kann aber den Anwendungsbereich des Zusatzprotokolls beschränken. In verschiedenen Staaten existieren nämlich verschiedenartige Gebietskörperschaften, auch mit unterschiedlichen Kompetenzen. Die Schweiz hat die Anwendung dieser Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung auf die Einwohnergemeinden beschränkt. Das möchte ich Ihnen einfach noch sagen, weil die Charta die Kompetenzen der Gemeindeebene eben stärken will. Eine Anwendung der Grundsätze der Charta auf die Kantone ist deshalb auch gar nicht vorstellbar. So hat das der Bundesrat ja in seiner Botschaft auch ausgeführt. Auch die Anwendung des Zusatzprotokolls zur Charta ist eben auf die Gemeindeebene beschränkt, denn das Zusatzprotokoll will die Mitwirkung an den Angelegenheiten auf Gemeindeebene stärken. Der Bundesrat beantragt deshalb, dass in einer Erklärung präzisiert wird, dass das Zusatzprotokoll in der Schweiz nur für die Einwohnergemeinden gilt.
Das wollte ich Ihnen noch zusätzlich mitteilen. Ansonsten bitte ich Sie, auch hier Ihrer Kommission zu folgen und dieses Zusatzprotokoll zu unterstützen.