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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2016-12-06

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-06

Wortprotokoll

Diese Bestimmung, Artikel 22, regelt die Rückzahlung der Schulden der IV an den Ausgleichsfonds der AHV. Es ist wesentlich, dass das hier geregelt wird. In Absatz 2 ist bisher die Übernahme der Zinsen durch den Bund geregelt, und zwar für die Phase von 2011 bis Ende 2017.

Ich schlage Ihnen mit einer Minderheit vor, den Zinsaufwand bis zur definitiven Entschuldung weiterhin durch den Bund tragen zu lassen. Warum? Die Übernahme des Zinsaufwandes durch den Bund war dadurch motiviert, dass ja die Übernahme der Schuld durch die AHV nicht darauf zurückzuführen ist, dass die AHV für die IV-Schulden irgendeine Verantwortung trägt. Es war ausschliesslich dadurch bedingt, dass der Bund - der Bundesgesetzgeber, der Bundesrat, alle Beteiligten, die für die Entscheide über die IV zuständig waren - es so weit hat kommen lassen, dass die IV mehr ausgegeben als eingenommen und dadurch Schulden angehäuft hat. Es ist deshalb grundsätzlich richtig, nicht die AHV dafür büssen zu lassen, dass die IV Schulden aufgehäuft hat. Das war der Grund, dass 2010 durch die Räte beschlossen worden ist, die Zinsen durch den Bund tragen zu lassen.

Die Realität seit 2010 oder 2011 zeigt, dass der Bund finanziell wesentlich besser gefahren ist, als es damals prognostiziert worden war. Das ist einerseits durch die tieferen Zinskosten bedingt: Der Bund hat eine halbe Milliarde Franken weniger ausgegeben. Andererseits ist wegen der Entwicklung der Verschuldung insgesamt eine Milliarde Franken weniger ausgegeben worden. Sprich: Der Bund hat in der Vergangenheit hier schon stark gespart; aufgrund dieser Bestimmung hat er nicht so viel ausgeben müssen, wie damals prognostiziert worden war.

Es ist so, dass es für die AHV trotzdem darauf ankommt; die Verschuldung der IV bei der AHV beträgt immer noch 11,5 Milliarden Franken. Es spielt für die AHV eine Rolle, ob diese Schuld zurückbezahlt wird, und zwar am besten so rasch wie möglich. Die Übernahme der Zinsen bis zur definitiven Entschuldung würde nach den heutigen Prognosen dazu führen, dass die Entschuldung ein Jahr früher möglich würde, als wenn die Zinsen in Zukunft direkt auf Kosten der IV gehen würden. Das spielt eine Rolle für die AHV. Die AHV-Finanzierung ist ja ein Megathema des Projekts Altersvorsorge 2020. Hier geht es nicht um den wichtigsten Entscheid im Rahmen dieses Reformprojekts, aber es ist ein wichtiger Beitrag.

Dass die Zinsen durch den Bund übernommen werden, hat sich bisher als Lösung bewährt und ist eingespielt. Ich bitte Sie, dabei zu bleiben.

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