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Huber Annemarie · 2002-03-05

Huber Annemarie · Bern · 2002-03-05

Wortprotokoll

In den vergangenen zehn Jahren konnten die staatlichen Institutionen den neuen Herausforderungen an Staat und Gesellschaft in kleineren und grösseren Schritten angepasst werden. Die Bilanz dieser Bemühungen lässt sich sehen: Wir hatten eine Regierungs- und Verwaltungsreform, wir haben beschlossene und vorgeschlagene Reformen bei der Justiz, wir haben eine neue Bundesverfassung, und es gab auch verschiedene Etappen bei der Parlamentsreform. Auch wenn sich unser Land nicht durch spektakuläre Projekte und Neuerungen auszeichnet, konnte doch in hartnäckiger und unermüdlicher Reformarbeit vieles erreicht werden. Ich bin auch glücklich, daran zu erinnern, dass wir nun auch den Schritt in die Uno geschafft haben.

Die Totalrevision des Parlamentsrechtes ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung der Effizienz und Effektivität des Parlamentes. Der Bundesrat begrüsst das neue Parlamentsgesetz. Es bietet die Gelegenheit, das Zusammenwirken zwischen den beiden Gewalten zu diskutieren, auch im Rahmen einer umfassenden Staatsleitungsreform. Es präzisiert die Aufteilung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen der Bundesversammlung und dem Bundesrat, auch bei neuen Aufgaben wie z. B. den Wirksamkeitsüberprüfungen.

Schliesslich erlaubt es die neue Bundesverfassung, diese Bereiche auf Gesetzesebene festzuschreiben und zu präzisieren. Es geht dem Bundesrat dabei nicht um eine Frage der Macht oder der Gewalt, um an das Votum von Herrn Büttiker anzuknüpfen, sondern vor allem darum, klar festzulegen, wer wofür zuständig ist. Es geht also um eine effiziente und rechtzeitige Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben, die ja uns alle voll in Anspruch nehmen. Nicht nur die Ereignisse und Entwicklungen des letzten Jahres - vom Börseneinbruch und der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus bis zur Krise der Swissair -, sondern auch weitere komplexe Probleme zeigen, dass Entscheidfähigkeit und rechtzeitiges Handeln der Behörden in gegenseitigem Vertrauen und durch optimales Zusammenwirken sichergestellt werden müssen.

Ich bin froh, dass Ihre Kommission diese Bemühungen teilt. Dem Parlament kommt meines Erachtens neben der Gesetzgebung, der Finanz- und Budgethoheit und der Oberaufsicht eine weitere wichtige Aufgabe zu, nämlich den Bürgerinnen und Bürgern die staatlichen Entscheide zu kommunizieren und zu vermitteln. Die Stärkung der Informationsrechte kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Abschliessend möchte ich Ihrer Kommission dafür danken, dass sie auch für die Anliegen des Bundesrates Verständnis gezeigt hat und in den meisten Punkten Lösungen beantragt, denen der Bundesrat zustimmen kann.