Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-07
Wortprotokoll
In diesem Absatz 2 stehen drei Punkte zur Diskussion. Erster Punkt: Es wurde gesagt, der Nationalrat habe den Begriff "Wirtschaftsregion" noch eingefügt. Ich möchte zuhanden des Amtlichen Bulletins nochmals bestätigen: Der Kanton Tessin ist eine Wirtschaftsregion. Ich glaube, es war unbestritten, diesen Begriff hier noch einzufügen. Ich möchte Sie allerdings darauf aufmerksam machen, dass zwischen der deutschsprachigen und der französischsprachigen Fahne eine Differenz besteht. Ich möchte Ihnen beliebt machen, die französische Fassung zu nehmen. In der deutschsprachigen Fahne steht: "... in bestimmten Berufsgruppen, Tätigkeitsbereichen und Wirtschaftsregionen sind zeitlich befristete Massnahmen ..." Das ist kumulativ, das will wahrscheinlich niemand von Ihnen, sondern: "... Tätigkeitsbereiche, Berufsgruppen oder Wirtschaftsregionen ..." Jedes für sich kann ein Kriterium sein, um die Meldepflicht einzuführen. Ich wäre froh, wenn dies der Kommissionssprecher bestätigen könnte. Die Diskussion hat wirklich gezeigt, dass Sie sich das nicht kumulativ vorstellen, sondern dass dies alternative Kriterien sind: Es sind Tätigkeitsbereiche, Wirtschaftsregionen oder Berufsgruppen.
Zweiter Punkt: Die Minderheit Minder möchte das Wort "bestimmte" aus "bestimmte Berufsgruppen" streichen; sie ist der Meinung, das müsse nicht mehr bestimmt werden, weil das schon bestimmt sei. Der Bundesrat wird zu den Fragen, wie diese Arbeitslosigkeit zu definieren ist, wie man vorgeht, was eine Wirtschaftsregion ist, wie man die Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche bestimmt, sowieso eine Verordnung machen müssen. Dazu werden nicht nur die Kantone und die Sozialpartner, sondern auch die beiden zuständigen Kommissionen der Räte konsultiert, sofern sie dies wünschen - und ich denke, sie wünschen es. Ich bin also der Meinung, dass "bestimmte Berufsgruppen" überhaupt nicht stört. Sie können es auch herausnehmen. Wenn Sie aber der Meinung sind, der Bundesrat solle hier keine Verordnung machen, dann muss ich Ihnen sagen: Er wird diese Definitionen sowieso vornehmen, und er wird Ihnen eine Lösung vorschlagen, die praktikabel ist und von den Kantonen, die das dann auch umsetzen müssen, sowie von den Sozialpartnern, die ebenfalls unmittelbar betroffen sind, mitgetragen wird. Daher würde ich Sie eigentlich eher bitten, sich hier der Kommissionsmehrheit anzuschliessen.
Zum dritten Punkt: Ihre Kommission - Mehrheit und Minderheit - hat im Unterschied zum Nationalrat das Wort "erheblich" in "erheblich über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit" wieder gestrichen. Der Nationalrat hatte das Wort ergänzt. Es sind sich beide Räte einig: Es will niemand hier drin, dass diese überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit so hoch gefasst wird, dass es nie zu einer Meldepflicht kommt. Dann müssten Sie nämlich das Gesetz nicht machen. Es war auch nicht die Meinung, dass der Wert zu tief ist und z. B. Branchen ergreift, die immer über dem Durchschnitt sind - es gibt Branchen, die heute immer über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt sind. Deshalb bitte ich Sie hier, das materiell anzuschauen.
Es gibt zwei Vergleichsmöglichkeiten. Auf der einen Seite ist das die Arbeitslosigkeit in der Branche z. B. im Vergleich zur gesamtschweizerischen Arbeitslosenquote. Auf der anderen Seite gibt es die Arbeitslosenquote innerhalb der Branche, die sich verändert, die sich z. B. stark negativ entwickelt. Das könnte auch ein Auslösemechanismus oder eine Definition für die über dem Durchschnitt liegende Arbeitslosigkeit sein. Es macht überhaupt keinen Sinn, jetzt absolute Zahlen zu nennen. Es gibt ganz unterschiedliche Vergleichsmöglichkeiten. Das regeln wir in der Verordnung.
Klar ist - und das ist die wichtigste Aussage aus beiden Räten -, dass Sie keine Definition wollen, bei der es nie zu einer Meldepflicht kommt, dass Sie aber auch keine Definition wollen, bei der die halbe Schweiz einer dauernden Meldepflicht untersteht. Die Meldepflicht, die ja auch zeitlich befristet ist, ist vielmehr vorgesehen für bestimmte, problematische Situationen oder Entwicklungen. Denen soll etwas entgegengesetzt werden, indem die Meldepflicht mit allen Folgen, die Sie bereits festgelegt haben, eingeführt wird.
In diesem Sinne können Sie, wenn Sie sich einig sind, was es bedeutet, das Wort "erheblich" auch weglassen. Das müssen Sie zwischen den beiden Räten ausdiskutieren. Wenn Sie das inhaltlich noch einmal so definieren können, dann kann ich mir vorstellen, wie ich es auch vom Kommissionssprecher gehört habe, dass sich der Nationalrat dem auch anschliessen kann, weil Sie jetzt eben aufgezeigt haben, wie Sie sich diese Verordnung vorstellen.
Noch einmal: Das werden wir in der Verordnung regeln. Dazu werden Sie sich in den Kommissionen äussern können, ebenso die Kantone und die Sozialpartner. Ich habe Ihre Kommission so verstanden, dass sie versucht, den ursprünglichen Entscheiden möglichst treu zu bleiben, dass es aber vor allem darum geht zu definieren, was man darunter versteht.