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Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-12-07

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-12-07

Wortprotokoll

Die Vorlage, über die wir hier sprechen, will Ungleichbehandlungen zwischen ordentlich besteuerte und quellenbesteuerten Personen beseitigen und das Gesetz an internationale Verpflichtungen anpassen. Neu soll allen Quellenbesteuerten die nachträgliche ordentliche Veranlagung offenstehen. Heute geht es noch um zwei Differenzen und einen Einzelantrag. In fünf Punkten beantragt die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben, sich dem Ständerat anzuschliessen. Ich werde mich im folgenden Votum zu allen drei Anliegen äussern.

Bei der einen Differenz geht es um die Frage, ob die Behörden von Amtes wegen eine nachträgliche ordentliche Veranlagung machen können. Sie kämen damit zu den gleichen Möglichkeiten wie die Steuerpflichtigen. Die Grünen sind dafür, die Gründe hat Ihnen vorhin Kollegin Birrer-Heimo dargelegt. Die grüne Fraktion empfiehlt, der Minderheit Birrer-Heimo zuzustimmen.

Die andere Differenz dreht sich um die Höhe der Provision, die die Arbeitgeber für ihre Arbeit zugunsten des Staates erhalten. Die Höhe war bislang in der Verordnung geregelt, nun will sie der Bundesrat im Gesetz festschreiben. Dagegen haben wir Grünen nichts. Der Bundesrat schlägt 1 Prozent vor, die Kommissionsmehrheit 1 bis 2 Prozent. Die grüne Fraktion empfiehlt, die Differenz auszuräumen und wie der Ständerat dem Bundesrat zu folgen.

Ein drittes Thema liegt mit dem Einzelantrag Müri auf dem Tisch. Wie hoch sollen die Gewinnungskostenabzüge von Künstlerinnen und Künstlern sein dürfen? Der Nationalrat hatte in der ersten Runde einen Pauschalabzug von 50 Prozent beschlossen. Der Ständerat hat ihn auf 35 Prozent zurückgenommen. Was ist richtig? Das Problem könnte unseres Erachtens in der Pauschalierung liegen, und Gewinnungskosten könnten unter Umständen nicht so geeignet sein dafür. Die beste Lösung könnte unter Umständen im geltenden Recht liegen. Da ist es zulässig, 20 Prozent pauschal abzuziehen, und höhere Abzüge sind gegen Belege möglich. Das ist zwar ein komplizierterer Vorgang, ist aber vermutlich auch gerechter. Es ist heute hier nicht möglich, diesen Antrag noch einmal zu stellen, die Frist dafür ist abgelaufen. Deshalb plädiert die grüne Fraktion dafür, eine Differenz zum Ständerat zu schaffen, damit diese Variante noch einmal geprüft werden kann. Wir votieren deshalb für den Einzelantrag Müri auf 50 Prozent, damit kommt es zur Differenz, und wir danken allen, die das auch tun.