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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-12-08

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-12-08

Wortprotokoll

Ich freue mich, Ihnen kurz die Stromnetzstrategie präsentieren zu können.

Der Ständerat ist Erstrat. Es handelt sich um eine relativ technische Vorlage. Das ändert allerdings nicht das Geringste an ihrer grossen Bedeutung.

Die Vorlage steht im Kontext mit der Energiestrategie 2050. Die Energiestrategie 2050 verstärkt die Notwendigkeit optimierter Verfahren. Aber auch ohne die Energiestrategie wäre die Stromnetzstrategie notwendig. Stromnetze verbinden Produktion und Verbrauch. Sie sind von zentraler Bedeutung, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Ohne sichere und leistungsfähige Stromnetze drohen Stromausfälle mit schwerwiegenden Auswirkungen auf Bevölkerung und Wirtschaft. Heute bestehen Engpässe, welche sich infolge der zunehmenden, unregelmässigen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien weiter akzentuieren werden. Auch die vermehrt dezentrale Produktion stellt erhöhte Anforderungen an die Verteilnetze und an das Zusammenwirken von Übertragungsnetzen und Verteilnetzen. Diese Herausforderungen bedingen eine ausreichende Dimensionierung, eine rasche Weiterentwicklung und Flexibilisierung des Stromnetzes sowie eine verbesserte Anbindung ans Ausland, damit die fluktuierende Produktion weiträumig ausgeglichen werden kann.

Bisher kommt die Weiterentwicklung des Stromnetzes nur schleppend voran. Diverse Interessenkonflikte, die ungenügende Transparenz des Netzentwicklungsprozesses, geringe Kenntnisse der Bevölkerung über die grosse Bedeutung der Stromnetze und die damit einhergehende mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz sind die Gründe dafür.

Die Vorlage, die Sie heute auf dem Tisch haben, hat zum Ziel, die Voraussetzungen für die erforderliche Entwicklung der Stromnetze zu verbessern, damit diese rechtzeitig und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden können. Zu diesem Zweck werden erstens Vorgaben für die Optimierung und Entwicklung der Schweizer Stromnetze erlassen, zweitens die Bewilligungsverfahren für Leitungsprojekte optimiert, drittens Kriterien und Vorgaben für die Entscheidfindung betreffend Kabel- oder Freileitung vorgegeben sowie ein Mehrkostenfaktor festgelegt und viertens die Information der Öffentlichkeit und die Transparenz verbessert, mit dem Ziel, die Akzeptanz für Leitungsprojekte und die Investitionssicherheit für die Netzbetreiber zu verbessern. Die Strategie Stromnetze wird über eine Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes umgesetzt.

Die UREK-SR hat sich während dreier Tage intensiv mit der Vorlage befasst. Sie hat umfangreiche Anhörungen durchgeführt. Angehört wurden die Kantone, die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren und der Regierungsrat des Kantons Wallis, die Branche, die Eidgenössische Elektrizitätskommission, Swissgrid, der Verband schweizerischer Elektrizitätsunternehmen, der Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber und Swisspower sowie weitere interessierte Gruppen wie der Schweizer Bauernverband, die Umweltallianz, die Gruppe grosser Stromkunden und der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein.

Wenn man ein Resümee über die gesamte Vorlage geben müsste, dann könnte man festhalten, dass die Kommission in weiten Teilen den Vorschlägen des Bundesrates gefolgt ist. Ein neues Element hat die Kommission aufgenommen, indem sie sich gegen die Durchschnittspreismethode ausgesprochen hat. Die UREK will damit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass zur Praxis vor dem Bundesgerichtsentscheid vom Juli 2016 zurückgekehrt werden kann. Daneben hat die Kommission weitere, kleinere Korrekturen an der Vorlage vorgenommen. Es gab auch einige Punkte, welche wir diskutiert haben und bei denen wir schlussendlich aufgrund deren Komplexität auf eine Lösung in dieser Vorlage verzichtet haben. Erwähnt seien hier das Enteignungsrecht und Fragen im Zusammenhang mit Durchleitungsrechten. Aus Sicht der Verfahrensbeschleunigung wären hier zusätzliche Erleichterungen eigentlich erwünscht. Allerdings handelt es sich um massive Eingriffe in die Eigentumsrechte, die verfassungsrechtlich äusserst heikel sind und vertiefte Diskussionen nötig machen.

Sie haben gesehen, dass schlussendlich in der Vorlage nur ein Minderheitsantrag besteht. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.