Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2016-12-08
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2016-12-08
Wortprotokoll
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf Ihrer Kommission zuzustimmen.
Die Neuordnung der Pflegefinanzierung ist seit 2011 in Kraft, und seither hat sich gezeigt, dass wir verschiedene Bereiche nicht klar geregelt haben. Der grösste Mangel zeigt sich bei der ungeregelten Zuständigkeit für die Restfinanzierung der Pflegekosten bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten oder ambulanten Spitex-Dienstleistungen.
Probleme ergeben sich also dort, wo beispielsweise pflegebedürftige Eltern in ein Heim in der Nähe ihrer Kinder ziehen, die Kinder aber in einem anderen Kanton wohnen. Gleiches gilt bei pflegebedürftigen Eltern, die aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen vorübergehend bei ihren Kindern in einem anderen Kanton wohnen. Es ist nicht klar, wer nach einem Kantonswechsel für die Restfinanzierung zuständig ist. Mit der vorliegenden Initiative soll das Problem nun gelöst werden.
In der Analyse des Grundsatzproblems sind wir uns einig: Wir teilen die Auffassung des Ständerates, dass der Herkunftskanton der betreffenden Person für die Restfinanzierung zuständig ist. Das heisst, es ist immer der Kanton zuständig, in welchem die betreffende Person vor dem Heimeintritt ihren Wohnsitz hatte.
Nicht einig mit dem Ständerat sind wir hingegen betreffend die Ausgestaltung der Restfinanzierung. Die Version des Ständerates hat uns nicht überzeugt: Sie lässt offen, wer die Differenz zu den in einem anderen Kanton anfallenden Kosten zu tragen hat, wenn diese höher sind als im Herkunftskanton. Es ist nicht richtig, wenn diese Differenz von den Patientinnen und Patienten bezahlt wird. Dies widerspricht nämlich dem Tarifschutz nach Artikel 44 KVG. Es ist auch nicht richtig, dass die Leistungserbringer die Differenz tragen müssen, denn dadurch würden Pflegeheime und Spitex-Organisationen ausserkantonale Patienten vermehrt ablehnen, da sie ihre Kosten nicht mehr decken können. [PAGE 2089]
Konkret sind wir der Meinung, dass zu wenig an die Patienten und an die Leistungserbringer gedacht wird. Es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen über nichtgedeckte Pflegekosten, weil z. B. ein Kanton tiefere Restkosten hat als der Nachbarkanton. Die Heime sollten unseres Erachtens nicht mit dem Eintreiben von ausstehenden Rechnungen belastet werden, sondern sollten sich darauf verlassen können, dass die drei Finanzierer - also Krankenversicherer, öffentliche Hand und Private - die anfallenden Kosten decken.
So oder so würde bei den Leistungserbringern mit dem Beschluss des Ständerates ein grosser zusätzlicher Aufwand anfallen: Um die Pflegerestfinanzierung zu erhalten, müssten sie nach ihnen unbekannten Regeln und mit anderen Formularen an verschiedene Stellen in den Kantonen gelangen, welche wiederum nach ihrem System zahlen müssten, aber keine Kontrolle über die Leistung und die Leistungserbringer hätten. Konkret würden Spitex-Organisationen und Pflegeheime den ausserkantonalen Patienten die Vollkosten verrechnen oder, wo vorhanden, die kantonalen Normkosten. Die Patienten müssten dann selber in ihrem Wohnkanton respektive in der Wohngemeinde die Finanzierung der Restkosten einfordern. Möchten Spitex-Organisationen und Pflegeheime auf diese für die Patienten ungünstige und komplizierte Praxis verzichten, würde dies einen sehr grossen administrativen Aufwand bedeuten, den sie sich nicht leisten können. Dies würden sie sich ersparen, indem sie die Aufnahme von ausserkantonalen Patienten schlicht und einfach verweigern würden.
Also haben wir eine möglichst gute Lösung mit möglichst wenigen Nachteilen gesucht. Wenn wir der Lösung zustimmen, dass der Herkunftskanton die Restkosten stets nach den Regeln des Standortkantons übernehmen muss, dann schaffen wir auch eine Differenz zum Ständerat. Es ist uns wichtig, dass dieser sich in der Kommission und im Plenum noch einmal damit auseinandersetzt.
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf Ihrer Kommission zuzustimmen.