Vonlanthen Beat · Ständerat · 2016-12-08
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2016-12-08
Wortprotokoll
In der Herbstsession haben Nationalrat und Ständerat mit klaren Mehrheiten die Energiestrategie 2050 angenommen. Die energiepolitische Weiterentwicklung ist somit für die kurze und die mittlere Frist vorgezeichnet. Ich bin überzeugt, dass das Schweizervolk auch im Rahmen einer eventuellen Referendumsabstimmung diese Entscheide bestätigen wird.
Mit der Energiestrategie 2050 einher geht eine zunehmend dezentrale Produktion von elektrischer Energie. Daraus ergeben sich höhere Anforderungen an die Verteilnetze. Um die Sicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten, ist die Weiterentwicklung der Stromnetze unerlässlich. Ich begrüsse es daher sehr, dass der Bundesrat eine Strategie Stromnetze entwickelt hat. Diese Strategie findet ihre Konkretisierung in den vorliegenden Teilrevisionen des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes.
Mit Überzeugung empfehle ich Ihnen daher, Eintreten auf die bundesrätliche Vorlage zu beschliessen. Die Zeit drängt, wir [PAGE 1054] müssen unsere Verantwortung bezüglich Versorgungssicherheit proaktiv wahrnehmen.
Ich will einleitend zu drei Punkten ganz kurz Stellung beziehen:[GZ]
1. Kürzere Bewilligungsverfahren: Als kantonaler Energiedirektor, der zwar nur noch wenige Tage im Amt ist, verfüge ich über einschlägige Erfahrungen in diesem Bereich. Im Projekt Galmiz-Verbois beispielsweise war die Linienführung der geplanten Höchstspannungsleitung vor sage und schreibe vierzig Jahren, im Jahr 1976, zum ersten Mal diskutiert worden und konnte wegen des Widerstands der betroffenen Gemeinden bis heute nicht realisiert werden. Die Vertreter der Interessenvereinigung für eine komplette Verkabelung der Leitungen kündigten in der letzten Phase gar einen veritablen Guerillakampf an, falls die Leitung nicht in den Boden verlegt würde. Swissgrid verzichtet nun tatsächlich auf die Erstellung dieser Leitung und fokussiert sich auf eine Linienführung nördlich des Neuenburgersees. Ich bin mir aber nicht so sicher, ob die Neuenburger pflegeleichter sein werden als die Freiburger.
Etwas ist aber klar: Wenn diese Leitung nicht bald erstellt wird, dauert die äusserst prekäre Situation in der Westschweiz fort, die über ein sehr lückenhaftes Höchstspannungsnetz verfügt. Blackouts sowie Versorgungslücken sind daher nicht auszuschliessen. Eine professionelle und transparente Information, ein verlässliches Planungsverfahren, unzweideutige Kriterien betreffend die Erdverkabelung und der sogenannte Mehrkostenfaktor werden es hoffentlich in der Zukunft erlauben, bei solchen Vorhaben die Emotionen zu glätten und die Thematik auch sachlicher zu besprechen. Wie schon in der Energiestrategie 2050 für den Ausbau der erneuerbaren Energien festgelegt, ist auch hier die Qualifizierung des Stromnetzes als im nationalen Interesse stehend ein entscheidender Faktor für die Beschleunigung der Verfahren. Damit wird eine faire Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzen erst ermöglicht.
2. Das dynamische Umfeld auch in der Gesetzgebung angemessen berücksichtigen: Energie- und Stromnetze befinden sich derzeit in einem sehr dynamischen Umfeld, das sich rasch weiterentwickelt. Es ist daher wichtig, dass der Gesetzestext dieser Situation auch Rechnung trägt. Die UREK-SR schlägt in diesem Zusammenhang beispielsweise vor, den neuen Begriff "Netzanschlussnehmer" ins Gesetz aufzunehmen und eine dynamische Erfassung aller relevanten Marktakteure sicherzustellen.
3. Der Kommissionspräsident hat es bereits angetönt, ein weiterer Punkt ist die rasche Klärung der Situation nach einem höchst problematischen Bundesgerichtsentscheid: Die UREK-SR hat die Gelegenheit beim Schopf gepackt, um sich während der Detailberatung der Vorlage mit den Auswirkungen dieses Bundesgerichtsurteils vom Sommer 2016 zu befassen. Dabei stand das Anliegen im Vordergrund, weitreichende Folgen dieses Urteils für Energieversorgungsunternehmen, namentlich für jene mit eigener Produktion, zu vermeiden. Worum geht es?
In seinem Urteil legte das Bundesgericht fest, dass bei der Festlegung der Stromtarife die sogenannte Durchschnittspreismethode der Elcom zur Anwendung kommen soll. Damit darf die Eigenproduktion nicht mehr primär für die festen Kunden, also die gebundenen Kunden der Grundversorgung, verwendet werden. Das heisst konkret, dass die Kosten für die festen Kunden zwar ein wenig sinken, diejenigen für die Marktteilnehmer aber steigen werden. Versorger, die selber produzieren, werden gegenüber Versorgern, die keine eigene Produktion haben, wegen der aktuell sehr tiefen Preise am Markt massiv benachteiligt werden. Sie werden nicht mehr wettbewerbsfähig sein. Dies ist insofern problematisch, als wir im Rahmen der Energiestrategie 2050 bewusst die Wasserkraft stützen wollten. Mit dem Bundesgerichtsurteil wird die Wasserkraft nun recht eigentlich aus der Grundversorgung gestossen. Die Wasserkraft wird nämlich den aktuell tieferen Preisen des Marktes ausgesetzt.
Die UREK-SR will im Rahmen der Änderung des Stromversorgungsgesetzes diese ungünstige und der Energiestrategie 2050 widersprechende Situation korrigieren. Es ist daher wichtig, im Stromversorgungsgesetz sowohl Absatz 5 von Artikel 6 ersatzlos zu streichen als auch Artikel 33b, die Übergangsbestimmung, einzufügen.
Zusammenfassend: Die baldige Umsetzung der Strategie Stromnetze ist für die zukünftige Versorgungssicherheit von zentraler Bedeutung. Sie ist eine wichtige Ergänzung der Energiestrategie 2050. Ein pragmatischer Ansatz ist angezeigt und ermöglicht es uns, die Rahmenbedingungen im geschilderten Sinne konsequent zu optimieren.