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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2016-12-08

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-08

Wortprotokoll

In Bezug auf die Kommissionsarbeit und in Bezug auf die Relevanz dieser Vorlage habe ich meinen Vorrednern nichts beizufügen. Ich danke insbesondere auch dem Kommissionsberichterstatter und -präsidenten für die detaillierte Darlegung dieser nicht ganz einfachen, sehr komplexen Vorlage. Ich glaube, die Relevanz ist angesichts der Bedeutung der Netze für unsere sichere Stromversorgung gegeben, wenn wir einerseits den Aufholbedarf sehen, den wir haben, und andererseits den Bedarf an Weiterentwicklung, insbesondere auch, aber nicht nur in Bezug auf die Energiestrategie 2050 und die Dezentralisierung, die im Moment fortschreitet.

Ich möchte nur auf zwei Punkte eingehen, die jetzt aus der Detailberatung quasi vorweg herausgegriffen wurden:

Zum ersten Punkt, Artikel 6 des Stromversorgungsgesetzes: Dazu hat sich Kollege Vonlanthen geäussert. Weil wir nachher wahrscheinlich keine Diskussion mehr dazu führen werden, da es keinen Minderheitsantrag gibt, möchte ich diesen Punkt doch kurz aufnehmen. Diese Überlegungen in Bezug auf die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit der Wasserkraft auf der einen Seite haben tatsächlich eine wichtige Rolle gespielt, auch vor dem Hintergrund der entsprechenden Urteile, die genannt wurden. Auf der anderen Seite müssen wir aber doch sehen: Artikel 6 wurde ursprünglich bei der Beratung des Stromversorgungsgesetzes im Parlament ja damit begründet, dass man sicherstellen wollte, dass es am Schluss nicht die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung sind, die die Zeche zahlen für jene, die in den freien Markt gehen. Man wollte hier vermeiden, dass es eine Quersubventionierung zulasten der Endkundinnen und Endkunden gibt.

Diesen Aspekt sollte man vielleicht dann doch im zweiten Rat noch einmal genauer beleuchten. Die Verwaltung wies uns auch darauf hin, dass es hier ein Spannungsfeld gibt, dass es vermutlich auch Raum gibt für weitere Abklärungen. Unsere Kommission hat dann entschieden und diese Abklärungen nicht vollständig durchführen lassen. Ich würde hier einfach zuhanden der Materialien gern mitteilen, dass wir auf einen Minderheitsantrag verzichtet haben, es aber begrüssen, wenn dieser Punkt, was sowieso geschehen wird, im Zweitrat nochmals genau angeschaut wird.

Zum zweiten Punkt: In Bezug auf die von Herrn Hösli genannten Geodaten respektive in Bezug auf den Zugang dazu habe ich einen Minderheitsantrag deponiert. Hierzu werde ich mich nachher in der Detailberatung äussern. Erst so viel: Ich glaube, die Tatsache, dass es zwischen den verschiedenen Akteuren gut funktioniert, heisst noch lange nicht, dass man sich nicht Gedanken darüber machen muss, wie man den Umgang mit den Daten, der in einer sich digitalisierenden Welt ganz wichtig ist, in Zukunft verbessern kann, vereinfachen kann, besser koordinieren kann und wie man die Daten dann eben auch einfacher und kostengünstiger zugänglich machen kann. Das einfach als Vorbemerkung zur Behandlung dieses Punkts in der Detailberatung.

Im Grundsatz sind wir uns aber sehr einig, so einig, wie es sich auch auf der Fahne widerspiegelt, die effektiv wenige Minderheitsanträge - nur einen - aufweist. Ich bin froh, dass wir so konstruktiv über diese Materie diskutieren konnten. Ich danke dem Bundesrat für die Vorlage und bitte Sie ebenfalls einzutreten.

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