Lexipedia

Hess Lorenz · Nationalrat · 2016-12-08

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2016-12-08

Wortprotokoll

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit eignet sich dieses Gesetz nicht als ultimativer Gradmesser für Wirtschaftsfreiheit und Eigenverantwortung, dies aus drei Gründen, die ich kurz erläutern möchte:

1. Es wurde von einem Technologieverbot gesprochen. Das ist aus Sicht der Mehrheit so definitiv nicht der Fall, weil nicht einmal im an sich unbestrittenen Teil zu den Laserpointern gesamte Technologien verboten werden. Aber auch im Solariumbereich sprechen wir nicht von einem Technologieverbot. Die betroffene Branche unterstützt dieses Gesetz. Das sollte doch zu denken geben.

2. Die Eigenverantwortung ist weiterhin gegeben. Wie hier von den Vertreterinnen und Vertretern der Minderheitsanträge absolut richtig gesagt wurde, soll jeder und jede selbstständig entscheiden können, ob er oder sie sich in ein Solarium legen will. Es soll jeder selber entscheiden können, ob [PAGE 2096] er sich ein solches Gerät anschaffen will. Das ist weiterhin gewährleistet. Jeder und jede entscheidet selber, unter welches Gerät er oder sie sich legen will oder welches Gerät er oder sie sich anschaffen will. Die Eigenverantwortung ist also gewährleistet.

3. Wir brauchen nicht sehr weit zu suchen, um vergleichbare Gesetze zu finden, wo wir auch den Umgang mit möglicherweise gefährlichen Produkten regeln. Ich glaube, es ist für alle hier drin selbstverständlich, dass es Auflagen gibt für Personen, die beispielsweise mit Chemikalien handeln. Es ist uns allen klar, dass es im Sinne der Gesundheit gewisse Auflagen im Lebensmittelgesetz braucht. Es ist, glaube ich, allen klar, dass hie und da ein Restaurationsbetrieb vom Lebensmittelchemiker überprüft wird, zur Vermeidung einer Gefährdung der Gesundheit. Ungefähr in diesem Bereich, auf dieser Flughöhe bewegen wir uns aus Sicht der Kommissionsmehrheit hier.

Deshalb empfiehlt die Kommissionsmehrheit Eintreten auf diese Vorlage.