Schmid Martin · Ständerat · 2016-12-08
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-08
Wortprotokoll
Wir haben in der Kommission in der Tat die sehr schwierige Frage, ob man für bestehende Leitungen spezielle Enteignungsverfahren vorsehen sollte, eingehend diskutiert. Hier handelt es sich um eine sehr schwierige Frage, auch in der Interessenabwägung zwischen den Eigentumsrechten und den Fragen rund um die Realisierung einer neuen oder der Weiterführung einer bestehenden Stromleitung. Das Bundesgericht hat hier durchaus einen Weg aufgezeigt, Kollege Engler hat das dargelegt, der mir nicht so falsch scheint: Wenn man einen gültigen Rechtstitel hat und der Dienstbarkeitsberechtigte die Frist nicht verpasst, dann kann er vor Ablauf des gültigen Rechtstitels das Enteignungsverfahren einleiten. In diesen Fällen sind einfach die Netzbetreiber gefordert, die Fristen nicht zu verpassen.
In der Praxis gibt es sehr viele altrechtliche Fälle, bei denen gar nie ein Rechtstitel erworben wurde. Teilweise wurden Leitungen erstellt, ohne dass den Grundeigentümern Dienstbarkeitsverträge unterschrieben wurden. Es stellt sich die Frage, wie man mit den Fällen umgehen soll, in denen gar kein gültiger Rechtstitel besteht, aber schon eine Leitung steht. Soll man hier das Enteignungsrecht vorsehen? Oder weist man den Netzbetreiber auf den Weg der Plangenehmigungsverfahren? Wir sehen jetzt in der Gesetzgebung neu auch eine Erdverkabelung vor. Das wäre in all diesen Fällen ausgeschlossen, in denen man sagt, es gebe keine bauliche Veränderung. In diesen Fällen muss neu ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Wenn es die mildere, verhältnismässigere Lösung ist und diese auch im öffentlichen Interesse realisiert werden kann, dann gibt es eine Änderung, vielleicht auch zugunsten des Grundeigentümers; Kollege Engler hat das ausgeführt.
Wir haben diese Fragen dann abgewogen. Es wurde auch darauf hingewiesen, vielleicht kann auch die Frau Bundesrätin noch etwas dazu sagen, dass es eine weitere Revision des Stromversorgungsgesetzes geben wird und dass man gewisse Revisionspunkte auch in eine nächste Vorlage aufnehmen wird. Ob dieser Punkt dann auch dazu gehört, ist noch offen; das wird dann die Debatte zeigen. Ich habe mich aber davon überzeugen lassen: Wenn wir das Problem der Enteignung von Leitungen lösen möchten, sollten wir das nicht nur für die Stromleitungen tun, sondern wir sollten die Frage generell für Infrastrukturanlagen diskutieren. Deshalb bin ich der Meinung und jetzt auch der Überzeugung, es sei richtig, hier keine Veränderung der jetzigen Verhältnisse vorzunehmen, ausser der Bundesrat würde uns einmal in einer Botschaft darlegen können, dass in Abwägung aller Interessen eine bessere Lösung gefunden werden könnte.[GZ]
Ich bitte Sie, hier mit der Kommission zu stimmen.