Lexipedia

Ingold Maja · Nationalrat · 2016-12-08

Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2016-12-08

Wortprotokoll

Die Schweiz ist eine wichtige und grosse Plattform für Zigarettenhersteller. Tabakprodukte sind seit 1955 in der Lebensmittelgesetzgebung mit einer spezifischen Verordnung zu diesen Produkten geregelt. Das Bundesparlament soll nun mit dem Bundesgesetz über Tabakprodukte die Regeln zu diesem Konsumgut neu festlegen, mit einigen Änderungen und zusätzlichen Einschränkungen bei Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring sowie einem Verbot der Abgabe von Tabakprodukten an Minderjährige. [PAGE 2099]

Vor einem Jahr hat der Bundesrat die Botschaft dazu verabschiedet. Im Sommer hat der Ständerat die Vorlage mit 28 zu 15 Stimmen an den Bundesrat zurückgewiesen. Dieser Rückweisungsbeschluss geht nun zur Stellungnahme an unseren Rat. Damit ist auch der Spielraum der Debatte gegeben. Es geht nur um Rückweisung oder nicht. Aber die Aufträge des Ständerates an den Bundesrat für die Überarbeitung der Vorlage sind nicht modifizierbar. Diese verfahrenstechnische Gegebenheit trug unter anderem dazu bei, dass Ihre SGK Ihnen mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt, die Vorlage nicht zurückzuweisen.

Der Auftrag an den Bundesrat ist knapp und enthält vor allem die roten Linien für das, was nicht eingeschränkt werden soll. "Davon explizit auszunehmen sind" eben die folgenden Punkte: kein Werbeverbot, keine zusätzliche Einschränkung der Verkaufsförderung, "zu verzichten ist insbesondere ..."

Der Bundesrat verfolgt in seinem Entwurf ein anderes Konzept. Es heisst in der Botschaft: "Er regelt die Anforderungen an Tabakprodukte, um den Konsum dieser Produkte zu verringern und die schädlichen Auswirkungen des Konsums zu beschränken." Hinter den angestrebten Zwecken steht die Absicht, den Gesundheitsschutz für die Bevölkerung und vor allem für die Jugendlichen zu verbessern. Der Zielkonflikt ist klar: Eine auf Umsatzsteigerung hin orientierte Tabakindustrie steht diametral zu einer staatlichen Regulierung, die den Tabakkonsum einschränken will. Wir finden uns wieder in der alten Debatte und in einer politisch wichtigen Güterabwägung zwischen den Interessen der Wirtschaft und den gesundheitspolitischen Anliegen der Prävention und des Jugendschutzes.

Deshalb muss man über die Wirkung von Werbe- und Verkaufsverboten sprechen. Was heisst denn "Verbot von speziell an Minderjährige gerichteter Werbung"? Auch die nicht speziell an Minderjährige gerichtete Werbung wirkt auf Minderjährige. Diese identifizieren sich doch mit den 18- bis 25-Jährigen. Folglich reagieren sie sehr wohl auf Werbung für Erwachsene. Jugendschutz beschränkt sich nicht einfach auf ein Mindestalter von 18 Jahren für den Verkauf sowie die unbestrittene Schaffung der Grundlage für Testkäufe. Das ist etwas zu einfach. Wir alle kennen den Anreiz, den Verbote bieten, nämlich sie zu unterwandern.

Die Minderheit der Kommission folgt nun in allen Teilen dem Ständerat und hält seine Vorgehensweise für verhältnismässig und zielführend. Die knappe Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass es Handlungsbedarf gibt und man der umfassenden Diskussion, die zum Ziel hat, das, was eine Mehrheit will, ins Gesetz zu schreiben, nicht aus dem Weg gehen soll. Um das tun zu können, muss man auf den Entwurf eintreten und in eine Detailberatung steigen. Es wurde mehrfach argumentiert, dass Rückweisung Arbeitsverweigerung wäre. Dazu kommt, dass eine Rückweisung eine zeitliche Verzögerung bis ins Jahr 2020 oder sogar 2021 zur Folge hätte. Wir brauchen ein Gesetz, weil wir im Lebensmittelgesetz die Grundlage für die Regelung des Umgangs mit Tabakprodukten nicht mehr aufgenommen haben. Auch die Rechtsunsicherheiten mit E-Zigaretten und Snus sollen nicht ohne wirklichen Grund verlängert werden.

Die Mehrheit der SGK-NR beantragt Ihnen, die Rückweisung abzulehnen, damit sich der Ständerat nochmals mit der Aufgabe auseinandersetzen kann.