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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-12-08

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-12-08

Wortprotokoll

Die Netzgesellschaft muss im Grundsatz Eigentümerin des von ihr betriebenen Netzes sein. Es ist aber möglich, dass Private Leitungen erstellen. In diesen Fällen kann eine Ausnahme gewährt werden. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung wird dieser Fall geklärt. Nach Ablauf der Ausnahmeregelung gehen die Leitungen und auch deren Eigentumsrechte an Swissgrid über. Eine Entschädigung ist vorgesehen.