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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-03-05

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Nur zwei kurze Bemerkungen:

1. Ich teile die Auffassung des ersten Vizepräsidenten in Bezug auf die gesetzliche Grundlage. Auch ich habe das als abschliessende Aufzählung verstanden. Wenn der Antrag abgelehnt würde, würde ich mich dann natürlich auf die Interpretation des Kommissionspräsidenten berufen.

2. Es ist verschiedentlich betont worden, und das ist für mich der entscheidende Punkt: Ich hätte gerne in diesem Rat ein Instrument zum raschen Handeln, zum einseitigen Handeln - das ist klar. Aber es ist ein Handeln in dem Sinne, dass eine Meinungsäusserung in diesem Rat an die Adresse der Regierung erfolgen kann. Das ist für mich der [PAGE 25] Wert des Instrumentes. Dieser Wert wird von mir aus gesehen je nachdem, wie wir bei Artikel 119 Absatz 2 über diese neue Form der Motion im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates entscheiden werden, noch verstärkt. Bei Zustimmung hätten wir diese neue Waffe im Hintergrund. Diese könnten wir einsetzen, wenn wir der Auffassung wären, der Bundesrat habe die klare Meinungsäusserung unseres Rates im Rahmen einer Empfehlung völlig beiseite geschoben. Dann könnten wir zum zweiten Mittel greifen, aber dann brauchen wir die Zustimmung des Nationalrates.

Deshalb meine ich, wir sollten diese Empfehlung trotz der verlorenen Illusionen von Frau Brunner beibehalten.