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Feri Yvonne · Nationalrat · 2016-12-08

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-08

Wortprotokoll

Gesund zu sein ist das höchste Gut - da pflichten Sie mir sicher alle bei. Mein Vorredner und meine Vorrednerin konnten aus eigener Betroffenheit sehr gut schildern, worum es hier heute geht. Ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind zu haben ist eine hohe Belastung für die ganze Familie, eine emotionale, zeitliche und finanzielle Belastung. Wir als Gesetzgeber können nur für einen Teil davon, nämlich für die finanzielle Seite, Unterstützung bieten. Die emotionale, physische, psychische, allenfalls traurig stimmende Belastung muss die betroffene Familie alleine meistern.

Ich kenne eine Familie, welche ihr Kind seit der Geburt rund um die Uhr zu Hause betreuen muss - 24 Stunden pro Tag müssen organisiert werden, und da sind noch weitere Kinder. Die Belastung ist riesengross. Nicht nur die bereits erwähnten Belastungen, nein, auch die Vertröstung auf Verbesserungen auf Gesetzesebene ist eine enorme Belastung, auch die Belastung, im Beruf weiterhin bestehen zu können, nicht an der Belastung zu verzweifeln, nicht in ein Burn-out zu schlittern. Deshalb müssen wir die vorliegende parlamentarische Initiative wohlwollend behandeln und sollten sie nicht auf die lange Bank schieben - auch wenn eine grössere IV-Revision ansteht. Es geht um die Unterstützung von Eltern von stark pflegebedürftigen Kindern.

Es ist der SGK-NR gelungen, eine sehr pragmatische Lösung zu erarbeiten, eine gezielte Massnahme, welche einer bestimmten Gruppe von Kindern respektive deren Eltern zugutekommt. Wir haben es gehört: Wir sprechen von gegenwärtig knapp 2800 Kindern und deren Familien. Die Notwendigkeit, diesen Familien nun endlich eine Lösung anzubieten, war unbestritten. Die SP-Fraktion bittet Sie, dieser parlamentarischen Initiative respektive dem vorliegenden Lösungsvorschlag zuzustimmen. Wir können nicht damit warten.

Ja, es wird finanzielle Auswirkungen geben, und die sind selbstverständlich spürbar. Aber wir würden sie, wie wir gehört haben, bei externer Betreuung dieser Kinder noch mehr spüren, und zwar um ein Vielfaches mehr. Ich kann Ihnen versichern, dass wir bereits heute unsere Beiträge leisten, vielleicht über andere Kassen, Stiftungen, Fonds oder Ähnliches, je nach Kanton, Gemeinde und deren Möglichkeiten. Aber diese sind nur vereinzelt für wenige Familien zugänglich, sie sind sehr unterschiedlich und müssen immer wieder beantragt werden. [PAGE 2109]

Dieser administrative Aufwand ist eine weitere Belastung für diese Familien. Es handelt sich um eine gesellschaftliche Aufgabe, diesen Kindern und ihren Familien beizustehen. Wie erwähnt, können wir das nur beschränkt tun. Aber da, wo wir etwas machen können, dürfen wir das nicht verwehren. Wenn Sie noch zweifeln, versuchen Sie sich in die Situation einer solchen Familie zu versetzen und sich die Frage zu stellen und natürlich die Antwort zu finden: Wer hilft uns?

Kurz zur Minderheit: Im Jahre 2014 haben 2735 Kinder sowohl eine Hilflosenentschädigung als auch einen Intensivpflegezuschlag erhalten bzw. wurde dieser erhöht. Ein Teil dieser Kinder - es waren im erwähnten Jahr 235 - erhielt zusätzlich zur Hilflosenentschädigung und zum Intensivpflegezuschlag einen Assistenzbeitrag, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt waren. Damit bei diesen Kindern die Erhöhung des Intensivpflegezuschlags nicht durch eine Senkung des Assistenzbeitrags kompensiert wird und das Ganze wiederum zum Nullsummenspiel wird, braucht es den Minderheitsantrag. Sonst wird in diesen konkreten Fällen der Intensivpflegezuschlag vom Assistenzbeitrag abgezogen. Wir können so einer kleinen Anzahl von Familien stark entgegenkommen.

Deshalb bitten wir Sie auch hier, die Minderheit zu unterstützen. Denken Sie noch einmal daran, dass es um die am stärksten pflegebedürftigen Kinder geht. Zum guten Glück ist das nur eine kleine Anzahl, aber die Wirkung wird sehr gross sein.