Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-12-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-12-12

Wortprotokoll

Zur Vermeidung von elektromagnetischen Störungen gelten minimale Anforderungen für sämtliche elektrischen Anlagen, die in der Schweiz angeboten, in Verkehr gebracht und benutzt werden. Diese gesetzlichen Regeln haben alle Anbieter zu respektieren, unabhängig davon, ob sie einen Sitz in der Schweiz haben oder ausländische Online-Händler sind. Auf Stufe Gesetzgebung gibt es keine Ungleichbehandlung. Die Schwierigkeit liegt bei einer allfälligen Durchsetzung von Verfügungen - insbesondere Verkaufsverboten - gegen ausländische Online-Händler. Die elektrische Sicherheit wird primär durch die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse gewährleistet. Andere Aspekte der Sicherheit sind in sektorspezifischen Erlassen geregelt, z. B. in der Verordnung über die Sicherheit von Maschinen.

Hingegen ist die Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit keine sicherheitsrelevante Verordnung. Die heutige Gesetzgebung im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit bedingt keine vorherige Erlaubnis des Bakom. Die ganze Verantwortung unterliegt den Marktakteuren ohne Intervention des Staates vor der Markteinführung. Die Rolle des Staates liegt in der Marktüberwachung der bereits auf den Markt gebrachten Anlagen. Ferner ist diese Gesetzgebung gleichwertig zu jener in der EU und ist Teil der bilateralen Abkommen I. Eine weitere Vereinfachung der Prozesse ist weder nötig noch vorgesehen.