Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-12-12
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-12-12
Wortprotokoll
Zuständig für die Erteilung der Mobilfunkkonzessionen ist nicht der Bundesrat, sondern die Eidgenössische Kommunikationskommission, die Comcom. Diese richtet sich bei ihren Konzessionsentscheiden zwar nach den einschlägigen Bestimmungen des Fernmelderechts, ist im Übrigen jedoch unabhängig und unterliegt keinen Weisungen von Bundesrat und Verwaltungsbehörden. Die Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit kommunizieren im Falle von Erdbeben in erster Linie über das Sprachfunksystem Polycom. Vorgaben hinsichtlich Erdbebensicherheit für die zivilen Mobilfunknetze würden zu unverhältnismässigem Aufwand bzw. zu hohen Kosten für Betreiber und Konsumenten führen. Die Frage der Erdbebensicherheit muss sowieso zusammen mit der Festnetzinfrastruktur beurteilt werden, weil gegenseitige Abhängigkeiten, aber auch Verbundvorteile hinsichtlich Sicherheit bestehen. In seiner Antwort zur Interpellation 16.3841 hat der Bundesrat dargelegt, dass ihm das Bundesamt für Bevölkerungsschutz im Frühjahr 2017 ein Aussprachepapier zur Verbesserung der Kommunikation nach Ereignissen mit grossen Schadenseinwirkungen vorlegen wird. [PAGE 2125]