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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-12-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-12-12

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Müller-Altermatt, die von der Post geplante Weiterentwicklung des Poststellennetzes muss jederzeit die gesetzlichen Vorgaben an die Erreichbarkeit berücksichtigen. Die Überführung von eigenbetriebenen Poststellen in eine Agentur oder einen Hausservice wirkt sich kaum auf die Erreichbarkeit aus. Anders ist es im Fall der ersatzlosen Schliessung. Die Post will künftig zusätzlich zu den gesetzlichen Erreichbarkeitsvorgaben vermehrt auch regionale Kriterien und Bedürfnisse berücksichtigen sowie auf ersatzlose Schliessungen verzichten. Die Post muss die Erreichbarkeit von Poststellen und Agenturen sowie der Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs mittels einer zertifizierten Methode messen, welche von den zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt wurde. Die Erreichbarkeit wird einmal pro Jahr an einem bestimmten Stichtag gemessen und den Aufsichtsbehörden von der Post im Rahmen der jährlichen Berichterstattung mitgeteilt. Die Prüfung und Publikation dieser Messwerte erfolgt durch die Aufsichtsbehörden. Die Postcom ist für die Postdienste und das Bakom für die Zahlungsverkehrsdienstleistungen zuständig. [PAGE 2124]