Graber Konrad · Ständerat · 2016-12-13
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-12-13
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Wir sind uns alle einig, dass die Sicherung unserer Sozialwerke für uns, aber auch für spätere Generationen ein zentrales Anliegen ist. Ich habe die Diskussion in unserer Kommission so wahrgenommen, dass alle Seiten darauf ausgerichtet sind, dieses Ziel zu erreichen. Dafür bedanke ich mich bei den Kommissionsmitgliedern, beim Herrn Bundesrat und auch beim Bundesamt für Sozialversicherungen. Dass nicht alle den gleichen Weg beschreiten wollen, ist in der Politik kein überraschendes Phänomen. Ihre Kommission ist sich aber auch in vielen Punkten einig, viele Beschlüsse erfolgten einstimmig. So dürfte es auch heute nicht zu allzu vielen Abstimmungen kommen. Hingegen sind die Differenzen zum Nationalrat doch erheblich, und ich gebe Ihnen jetzt einen Überblick.
Sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat haben sich auf Folgendes geeinigt: Das Referenzalter bei AHV und BVG soll für Männer und Frauen auf 65 Jahre festgelegt werden. Die Flexibilisierung des Rentenbezuges soll eingeführt werden. Es erfolgt kein erleichterter Rentenvorbezug für Personen mit langer Beitragsdauer und tiefen Einkommen. Die Minderheit Keller-Sutter bringt diese Massnahme allerdings wieder auf den Tisch. Es erfolgt keine Anpassung der Beitragssätze von Selbstständigerwerbenden. Der Beitragssatz für Arbeitnehmende beträgt bei der AHV heute 8,4 Prozent des Lohnes, während Selbstständigerwerbende lediglich einen Beitrag von 7,8 Prozent bezahlen. Beide Räte sprechen sich für eine Zusatzfinanzierung für die AHV zur Bewältigung der demografischen Entwicklung aus, wobei bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer weiterhin eine Differenz besteht. Eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent soll vorgenommen werden und damit auch eine Rentenreduktion von 12 Prozent bei denjenigen, die nicht zur Übergangsgeneration gehören. Es erfolgt keine Erhöhung der Mindestquote im BVG.
Das Leistungsniveau soll mit der Reform grundsätzlich erhalten bleiben. Dies scheint mir besonders wichtig zu sein, denn das war ein Kernanliegen des Bundesrates und des Ständerates im ersten Durchgang. Neu und entgegen den Anträgen der SGK-NR will dies nun offensichtlich auch der Nationalrat. Er geht bei seinen Massnahmen sogar darüber hinaus. [GZ]
Damit sind wir bereits am Ende der Übereinstimmungen der beiden Räte. Nun komme ich zu den grösseren Differenzen: [GZ]
1. Es besteht eine Differenz beim Ausgleich des tiefen Umwandlungssatzes. Der Ständerat will gemäss seinen Beschlüssen vom 16. September 2015 einen Ausgleich im BVG und reduziert dazu den Koordinationsabzug von sieben Achteln auf sechs Achtel. Der Sparprozess soll zudem ab Alter 21 mit neuen Altersgutschriften erfolgen. Ein zusätzlicher Ausgleich erfolgt über die AHV. Der Zuschlag zur Altersrente der AHV soll 70 Franken betragen, und der Plafond für Ehepaare soll von 150 auf 155 Prozent erhöht werden. Dies ergibt Kosten von 2,9 Milliarden Franken im Jahr 2030. Dies entspricht 0,7 Prozent Lohnbeiträgen an BVG und AHV zusammen. In diesen finanziellen Auswirkungen sind die Kosten für eine Anpassung des Koordinationsabzuges an den Beschäftigungsgrad nicht enthalten. Da sich die Kommission nicht vertieft mit der Regulierung befassen konnte, fasste sie [PAGE 1113] lediglich einen Grundsatzbeschluss und überliess die Konkretisierung dem Nationalrat.
Der Nationalrat hat nach dreiviertel Jahren intensiver Kommissionsarbeit und der Prüfung von vielen Varianten sehr kurzfristig, das heisst ohne vorgängige Diskussion in der Kommission, ein neues Modell - man kann es nicht anders sagen - aus dem Hut gezaubert. Dieses will einen Ausgleich innerhalb des BVG, indem auf den Koordinationsabzug vollständig verzichtet wird. Der Sparprozess beginnt bei diesem Modell ab Alter 25, und es bestehen zwei Altersgutschriftsklassen. Nach Berechnungen des BSV betragen die Gesamtkosten dieses Modells 4,5 Milliarden Franken im Jahr 2030, das heisst 1,1 Prozent Lohnbeiträge. Sie finden diese Zahlen im publizierten Bericht vom 24. Oktober, der insgesamt zehn Seiten umfasst.
Das Modell des Ständerates ist somit im Jahr 2030 um 1,6 Milliarden Franken günstiger: 4,5 Milliarden minus 2,9 Milliarden. Auf die ganze Periode 2018-2030 ergeben sich mit dem Modell des Nationalrates Mehrkosten gegenüber dem Modell des Ständerates von sage und schreibe 24 Milliarden Franken - nachzulesen im Bericht vom 24. Oktober.
Das im Nationalrat über Nacht aufgetauchte neue Modell zum Ausgleich der Senkung des Umwandlungssatzes mit Mehrkosten von 24 Milliarden Franken im Zeitraum 2018-2030 wurde in der Folge in Ihrer Kommission nicht weiterverfolgt. Hingegen wurden weitere Varianten geprüft, die aber nach erfolgter Diskussion und zusätzlicher Dokumentation verworfen wurden. In ihrer Mehrheit hat die Kommission bezüglich Modellvariante an Ihren Beschlüssen festgehalten.
Es gibt zwei Minderheiten. Eine Minderheit II (Keller-Sutter) sieht einen erleichterten Rentenvorbezug für Personen mit langer Beitragsdauer und tiefen Einkommen vor. Eine andere, gewichtige Minderheit, die Minderheit I (Kuprecht), will eine Kompensation der Reduktion des Umwandlungssatzes innerhalb der BVG-Gesetzgebung erreichen. Dies erfolgt im Wesentlichen durch eine Reduktion des Koordinationsabzuges von heute sieben auf fünf Achtel bzw. gegenüber der Ständeratsversion von sechs auf fünf Achtel. Wir werden darauf im Einzelnen zurückkommen.
2. Der Ständerat will den Beitrag des Bundes bei 19,55 Prozent der Ausgaben der AHV belassen. Der Nationalrat will hingegen den Bundesbeitrag auf 20 Prozent der AHV-Ausgaben erhöhen und belastet damit den Bundeshaushalt stärker, nämlich um 270 Millionen Franken.
3. Der Ständerat sieht eine gestaffelte Erhöhung der Mehrwertsteuer von 1 Prozentpunkt vor und generiert damit 3,5 Milliarden Franken im Jahr 2030. Der Nationalrat beschränkt sich in einem ersten Schritt auf eine Erhöhung von 0,6 Prozentpunkten und generiert damit 2,1 Milliarden Franken im Jahr 2030. Der Nationalrat sieht 0,4 Prozentpunkte Mehrwertsteuererhöhung als Manövriermasse in Zusammenhang mit der Einführung einer erweiterten Stabilisierungsregel vor.
4. Der Ständerat hat einen Interventionsmechanismus in der AHV-Gesetzgebung vorgesehen, wonach bei einem Stand des Ausgleichsfonds von 80 Prozent und darunter zu intervenieren ist. Dies geschieht nach Auffassung des Ständerates mit einem politischen Auftrag, also ohne automatische Massnahmen. Der Nationalrat sieht demgegenüber eine Stabilisierungsregel in der Bundesverfassung mit separatem Bundesbeschluss vor. Dieser käme zur Anwendung, wenn der Ausgleichsfonds unter 100 Prozent fällt. Zudem wären automatisch Massnahmen erforderlich, falls der Fonds unter 80 Prozent fällt. Zu den automatischen Massnahmen gehört eine Erhöhung des Referenzalters in Kombination mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Das Referenzalter würde auf maximal 67 Jahre erhöht und die Mehrwertsteuer um maximal 0,4 Prozentpunkte angehoben.
5. Eine Differenz besteht auch bei den Hinterlassenenrenten. Der Ständerat will hier keine Anpassung. Der Nationalrat folgt hier im Wesentlichen dem Bundesrat.
6. Eine letzte bedeutende Differenz besteht bezüglich Kinderrenten. Hier hat der Ständerat nichts beschlossen. Der Nationalrat will hingegen eine Aufhebung der Kinderrenten in der AHV, allerdings verbunden mit einer Besitzstandgarantie. Zudem will der Nationalrat keine Auszahlung von Waisenrenten und Kinderrenten für Pflegekinder im Ausland. Der Ständerat will diese Einschränkung nicht.
Damit sind wir am Schluss der Übersicht über die Differenzen. Ich glaube, wir sind uns einig, dass für glaubwürdige und sachgerechte Entscheide auch das Daten- und Zahlenmaterial sehr stabil und vertrauenswürdig sein muss. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang beim Direktor des BSV und bei seinen Mitarbeitenden. Sie haben uns in der Kommission auf alle Fragen auch mit dem entsprechenden Zahlenmaterial versorgt. Ich kann auch sagen, dass diese Zahlen in der Kommission nicht bestritten waren. Es gab gestern eine kleine Korrektur aufgrund einer Intervention von meiner Seite, die wegen einer fehlerhaften Berichterstattung in den Medien erforderlich wurde, wo ein Indexwert von 96 statt von 98 Prozent aufgeführt wurde; das bezieht sich auf den Minderheitsantrag Kuprecht. Aber ansonsten waren alle diese Zahlen sehr hilfreich.
Demgegenüber wurden wir aber auch mit den Berechnungen des Nationalrates respektive des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes bedient. Gegenüber den Berechnungen des BSV hat der Schweizerische Arbeitgeberverband plötzlich nur noch mit einem Drittel aus BVG-Pensionskassen und BVG-nahen Pensionskassen gerechnet; dies zu einem Zeitpunkt, als wir in allen Kommissionsberatungen, auch in der Beratung im Ständerat, davon ausgingen, gestützt auch auf Unterlagen des Bundesamtes für Statistik, dass dieser Anteil sich um 50 Prozent bewegt. Sie finden auf Seite 68 in der Botschaft dazu eine Aussage, die nie kritisiert wurde: "Zirka ein Siebtel der Versicherten ist beim Alterssparen nur nach BVG-Minimum versichert, zwei bis drei weitere Siebtel sind sehr stark vom Mindestumwandlungssatz betroffen, da sie nur wenig überobligatorischen Anteil in ihrem Altersguthaben haben" - das heisst rund 50 Prozent. Die Berechnungen des Bundesamtes für Statistik, auf die sich das BSV stützte, gehen von 49,6 Prozent, also rund 50 Prozent, aus. Diese Zahl wurde von Ecoplan plausibilisiert. Die Zahlen des BSV stützen sich wie gesagt auf die Pensionsstatistik des Bundesamtes für Statistik ab. Sie sind nach Geschlecht, Einkommen und Alter differenzierbar. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat sich bei seinen Berechnungen hingegen auf eine Sammelstiftung gestützt. Es ist zwar eine bedeutende Sammelstiftung, er hat aber nie die gleiche, breite Basis wie das BSV verwendet.
Neben der Tatsache, dass das Modell vom Arbeitgeberverband geändert wurde, ist auch noch festzuhalten, dass er die Zahlen des Ständerates und die Zahlen des Bundesrates nicht auf sein Modell umgerechnet hat, was natürlich erst recht zu Verwerfungen führt. Hier wurden also Birnen mit Äpfeln oder besser gesagt Birnen mit Bananen verglichen.
Am Wochenende haben auch noch Medien Zahlentabellen publiziert, die offensichtliche Fehler enthalten. So wurde beispielsweise der Ständeratsbeschluss von damals mit 750 Millionen Franken zu hoch ausgewiesen, weil das Thema Teilzeitarbeit bereits als beschlossene Sache verstanden wurde, obwohl der Ständerat hier keinen Beschluss gefasst hat. Zudem wurden Totalkosten ausgewiesen, die 2 bis 5 Milliarden Franken zu hoch waren gegenüber den Zahlen, die uns zur Verfügung stehen. Es wurden Kosten zusammengezählt und zusätzlich noch die Mehrwertsteuer addiert, also praktisch die Kosten, die ausgewiesen sind, mit der Finanzierung kombiniert. Wenn ich das übertrage, ist das praktisch so: Wenn Sie für 80 Franken einkaufen gehen und mit einer Hunderternote bezahlen, haben Sie nicht 180 Franken ausgegeben. Die Kosten sind dann nicht 180 Franken, sondern sie sind weiterhin 80 Franken. Man muss die Kosten und die Finanzierung auseinanderhalten.
Ich empfehle Ihnen, sich bei den Diskussionen auf das reichhaltige Zahlen- und Datenmaterial des BSV zu stützen. Wir haben die zahlreichen Zahlenbeispiele nach Alters- und Einkommensklasse bewusst auch publiziert. Bis heute wurde keine dieser Berechnungen infrage gestellt; dies zur Übersicht.
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