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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2016-12-13

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-12-13

Wortprotokoll

Aus Sicht der Grünliberalen ist diese Initiative unnötig. Sie ist schädlich, weil sie die korrekte Steuererhebung infrage stellt und damit ein merkwürdiges Signal aussendet. Sie belastet den Finanzplatz: Die Banken befürchten verstärkte Sorgfalts- und Kontrollmassnahmen und damit einen höheren Aufwand. Wir empfehlen die Initiative zur Ablehnung und sehen auch keinen Nutzen in einem Gegenvorschlag.

Die finanzielle Privatsphäre ist auf Verfassungsebene heute bereits gesichert; man ist vor widerrechtlichen staatlichen Eingriffen geschützt. Das Steuerrecht sieht aber notwendige Grenzen dieses Schutzes vor. So müssen die steuerpflichtigen Personen ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber den Steuerbehörden offenlegen. Das ist im Sinne der gesamten Bevölkerung und der Volkswirtschaft, weil die Steuern damit korrekt und fair erhoben werden können. Der Schutz der Privatsphäre bleibt aber gewahrt, weil die Behörden ans Steuergeheimnis gebunden sind und die erhaltenen Informationen ausserhalb gesetzlich geregelter Ausnahmen nicht weitergeben dürfen.

Was die Initianten bezwecken, was ihre Beweggründe sind - ob es ihnen hier um die präventive Festschreibung eines Status quo in der Verfassung oder um die Verteidigung des ausgedienten Modells von Geschäften mit nichtversteuerten Geldern geht -, kann ich nicht beurteilen. Was aber die Wirkung der Initiative ist, wurde in den Anhörungen in der Kommission aufgezeigt: Die Verfahren im Bereich der Steuerhinterziehung würden beeinträchtigt, die korrekte Erhebung der Steuern infrage gestellt.

Im Veranlagungsverfahren besteht heute ja die Möglichkeit, bei Dritten Auskünfte einzuholen, es besteht aber kein Zugang zu Bankinformationen. An Letzterem würde sich nichts ändern, an Ersterem aber schon. Unter Umständen würden viele Informationen von Dritten nicht mehr zur Verfügung stehen, etwa Bescheinigungen vom Arbeitgeber, von Gläubigern und Schuldnern, von einer Versicherung usw. Es sei denn, ein Gericht würde es zulassen.

Die korrekte Erhebung der Steuern würde so nicht erleichtert, im Gegenteil. Unsere Steuerverwaltungen, die eh schon stark gefordert sind, würden mit weiteren Verkomplizierungen des Steuerrechts konfrontiert. Die Initiative sendet damit ein merkwürdiges Signal aus. Es ist ein Konstrukt, von dem ehrliche Steuerzahlende eigentlich keinesfalls profitieren können. Wem dient sie folglich? Sie schützt einzig potenziell unehrliche Steuerzahler wie Banken mit dem erwähnten Geschäftsmodell. Alle anderen haben nichts davon. Das Geschäftsmodell der Gegenwart und der Zukunft ist aber ein anderes. Das sieht zum Glück das Gros der Finanzbranche auf dem Bankenplatz so. Die Finanzbranche setzt erfolgreich auf die Weissgeldstrategie und äussert sich besorgt darüber, dass die Initiative verstärkte Sorgfalts- und Kontrollmassnahmen zur Folge hätte, was zu mehr Aufwand und höheren Kosten für die Finanzbranche führen würde.

Die Initiative ist also unnötig, sie ist nicht nur nutzlos, sondern sie ist schädlich, was die korrekte Erhebung der Steuern und unsere Weissgeldstrategie anbelangt. Daran ändert auch der Gegenvorschlag nichts, der nun vorliegt. Was er fordert, ist eigentlich bereits Gegenstand der Bundesverfassung. Er verzichtet auf Kritikpunkte, aber das macht das Anliegen nicht besser. Es ist immer noch unnötig. Es ist der Versuch einer Ehrenrettung von Kolleginnen, Kollegen, die im Initiativkomitee sind. Es kann passieren, dass man ein Anliegen falsch einschätzt; ich habe Verständnis dafür. Aber der Effort, der hier an den Tag gelegt wurde, um diese Übung zu veranstalten, hat viel Zeit in der Kommission und in der Verwaltung gefressen. Im Sinne der Ratseffizienz, finde ich, ist das kein löbliches Beispiel. Es wäre ehrlicher zu sagen: Wir sind gescheiter geworden, diese Initiative ist überholt, sie schiesst übers Ziel hinaus, wir haben sie falsch eingeschätzt.

Lehnen Sie diese Initiative ab. Es braucht hier auch keinen Gegenvorschlag.