Escher Rolf · Ständerat · 2002-03-06
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-06
Wortprotokoll
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich als einziger "Bähnler" in diesem Rat bei diesem Geschäft das Wort ergreife. Damit bin ich bei der Interessenbindung: Ich bin Unternehmensleiter der Furka-Oberalp-Bahn. Der Bund ist mit 72 Prozent Beteiligung an dieser Bahngesellschaft Mehrheitsaktionär. Im Parlamentsgesetz haben wir gestern die Unvereinbarkeiten von bestimmten Tätigkeiten mit einem Parlamentsmandat festgelegt. Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, werde ich diese Funktion nicht mehr haben können. Ich habe im Übrigen diese Unvereinbarkeitsregeln vorbehaltlos unterstützt.
Nun zur Motion: Ich bin fest überzeugt, dass die SBB und die übrigen Bahnen, die Konzessionierten Transportunternehmen (KTU), mit ungleichen Ellen gemessen werden. Der Bund hat im achten Rahmenkredit für die KTU 1,4 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt. Ursprünglich war für diesen Kredit eine Dauer von fünf Jahren, nämlich von 1993 bis 1997, vorgesehen. Diese Dauer wurde schlussendlich bis ins Jahr 2005 verlängert, also auf 13 Jahre.
Die SBB erhalten vom Bund pro Jahr einen nicht rückzahlbaren Infrastrukturbeitrag von 800 Millionen Franken, also mehr als die Hälfte einer Jahresquote des achten Rahmenkredites.
Umgekehrt gesagt erhalten alle übrigen Bahnen zusammen vom Bund pro Jahr weniger als 20 Prozent im Vergleich zu den SBB und in Bezug auf diesen Betrag. Die SBB erhalten diese Summe à fonds perdu, die KTU zum grossen Teil als rückzahlbare Darlehen, zum kleineren Teil als bedingt rückzahlbare Darlehen. Dieser Unterschied - à fonds perdu für die SBB und Darlehen für die KTU - führt bei den KTU zu Substanzverlust, zur Verminderung ihrer Finanzkraft. Die Motion Brändli verlangt - so wie ich sie verstehe - nicht expressis verbis, dass der Bund im Bereich der Bahninfrastruktur mehr finanzielle Mittel aufbringt. Sie hat also nicht das Ziel, den Bund finanziell mehr zu belasten.
Die Motion Brändli verlangt aber die Gleichbehandlung der Bahnen - selbstverständlich unter Einhaltung des Rechtsprinzips, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist.
Aus diesem Grund gibt es für mich keinen vernünftigen Grund, die Motion Brändli nicht zu überweisen.