Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2016-12-13
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2016-12-13
Wortprotokoll
An unserer Sitzung vom 10. Oktober 2016 hat die WBK-SR die von Nationalrat Barazzone eingereichte und vom Nationalrat am 15. März 2016 mit 122 zu 57 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommene Motion vorberaten. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten vorzulegen, mit der die strafrechtlichen Sanktionen verschärft werden. Diese Revision soll beinhalten, dass der [PAGE 1142] gewerbs- oder gewohnheitsmässige Handel mit bedrohten Arten und mit Erzeugnissen, die daraus hergestellt sind, als Verbrechen eingestuft wird. Die Bussen für Übertretungen sollen ebenfalls verschärft werden.
Eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten ist in der ganzen Welt vom Aussterben bedroht. Der illegale Handel mit bedrohten Arten ist ein lukratives Geschäft. In der Schweiz werden der illegale Handel mit bedrohten Arten sowie die Geldwäscherei in diesem Zusammenhang nur als Vergehen betrachtet oder sogar nur mit einer Busse bestraft. Es besteht gemäss dem Motionär so die Gefahr, dass die Schweiz in Europa zu einer Drehscheibe für den nichtbewilligten Handel mit vom Aussterben bedrohten Arten wird.
Unsere Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 1 Stimmen die Annahme der Motion und folgt damit dem Bundesrat und dem Nationalrat.
Die Kommission hat sich über die Situation des illegalen Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz informieren lassen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Schweiz keine Drehscheibe für diese Art von internationalem Schmuggel ist, sondern in diesem Bereich eine untergeordnete Rolle spielt. Die Kommission hält jedoch fest, dass der illegale Handel mit geschützten Arten noch immer sehr lukrativ und deshalb weltweit gesehen ein Problem ist. Die mit der Motion geforderten Strafverschärfungen können eine Präventivwirkung haben und so dazu beitragen, dass der Schweiz auch in Zukunft keine Drehscheibenfunktion beim internationalen Schmuggel zukommt. Zudem kann die Schweiz mit dieser Massnahme als gutes Vorbild bei der internationalen Bekämpfung des illegalen Handels vorangehen. Mit dem Antrag auf Annahme unterstützt die Kommission auch die bereits stattfindenden Prüfungen zur Verbesserung und zur Vereinheitlichung der Strafmasse im Umweltstrafrecht.