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Amherd Viola · Nationalrat · 2016-12-14

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Handelsregisterrecht wurden seit fast achtzig Jahren nicht mehr überarbeitet. Seither hat sich im Wirtschaftsleben und in der Arbeitswelt vieles verändert, sodass Anpassungen unumgänglich sind - denken Sie nur an die Digitalisierung.

Der Bundesrat hat diese Arbeit in Angriff genommen, und wir können heute einen Entwurf beraten, der die Qualität des Handelsregisters stärkt und Vereinfachungen im Sinne von administrativer Entlastung bringt. Es geht in der aktuellen Vorlage auch darum, die Systematik zu bereinigen. Verschiedene Bestimmungen, die auf Verordnungsstufe geregelt sind, werden ins Gesetz aufgenommen, wo sie auch hingehören. Gerne weise ich darauf hin, dass die Revision, wie sie heute vor uns liegt, sich in einem wichtigen Punkt vom Vernehmlassungsentwurf unterscheidet. In diesem war die Aufhebung der Beurkundungspflicht für sogenannt einfach strukturierte Gesellschaften vorgesehen. Nachdem die Vernehmlassungsteilnehmer diesen Vorschlag praktisch unisono ablehnten, wurde die Idee fallengelassen.

Die CVP-Fraktion befürwortet die Revision des Handelsregisterrechts. Für uns ist es richtig, dass die Gesetzmässigkeit gestärkt, die Übersichtlichkeit verbessert und Vereinfachungen eingeführt werden. Namens der CVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.

Ich äussere mich auch gleich zu den Minderheitsanträgen zu Artikel 931 OR und den Artikeln 336ff. ZGB.

Zu Artikel 931 OR: Dieser regelt, welche Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen werden müssen. Gemäss Mehrheit sollen Einzelunternehmen eingetragen werden müssen, wenn sie einen Jahresumsatz von mindestens 500 000 Franken erzielen. Die Minderheit wie auch Bundesrat und Ständerat wollen die Schwelle bei 100 000 Franken festlegen. Diese Umsatzgrenze entspricht der Umsatzlimite der Mehrwertsteuerpflicht.

Das Handelsregister dient der Sicherheit und der Effizienz des Rechtsverkehrs. Wenn Unternehmen erst ab einem Umsatz von 500 000 Franken eingetragen werden müssen, heisst das im Umkehrschluss, dass Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 0 und 499 000 Franken von der Eintragung befreit sind. Da es in unserem Land viele Gewerbebetriebe gibt, die weniger als eine halbe Million Umsatz machen, und da auch deren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner Anspruch auf Sicherheit im Rechtsverkehr haben, unterstützt die CVP-Fraktion die Minderheitsfassung, welche 100 000 Franken als Grenze vorsieht. Es ist aus unserer Sicht hingegen zu rechtfertigen, dass Kleinstbetriebe mit einem Umsatz von unter 100 000 Franken nicht registriert werden müssen. Bei diesen ist das Risiko begrenzt, und es ist auch aus dem Blickwinkel einer möglichst geringen Bürokratie sinnvoll. Die CVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 931 OR die Minderheit.

Bei den Artikeln 336ff. ZGB unterstützen wir die Mehrheit. Es geht hier um die Frage, ob das Institut der Gemeinderschaft aufgehoben werden soll. Mit der Mehrheit sind wir der Ansicht, dass Gemeinderschaften auch in Zukunft möglich sein sollen.

Zusammenfassend bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, bei Artikel 931 OR der Minderheit und bei den Artikeln 336ff. ZGB der Mehrheit zu folgen.