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preparatory:AB 209433

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-14

Wortprotokoll

Die GPK beider Räte haben je gleichlautende Motionen (14.4009; 14.4010) zum Finanzkontrollgesetz angenommen, dies nach dem Bericht zum Informatikprojekt Insieme. Wir haben die Forderungen jetzt entsprechend, gemäss Ihren Motionen umgesetzt, und nach einem Mitbericht der Finanzdelegation wurde, wie schon erwähnt, auch eine Änderung bei Artikel 18 vorgenommen.

Mit der Vorlage soll der Informationsfluss hinsichtlich der Prüfungsergebnisse der Eidgenössischen Finanzkontrolle in der Bundesverwaltung verbessert werden. Das kommt eigentlich den Departementen zugute, allen Querschnittämtern und auch dem Bundesrat. Neuerdings erhalten mit dieser Änderung auch die GPK dann die Berichte der Finanzkontrolle, wenn wesentliche Mängel in der Geschäftsführung vorliegen. Im Weiteren wird mit dieser Änderung das Empfehlungscontrolling verbessert. Werden wichtige Empfehlungen nicht umgesetzt, gelangt die Eidgenössische Finanzkontrolle an den Departementsvorsteher oder an den Bundesrat.

Der Bundesrat hat im Übrigen auch dem Postulat Amherd 12.4240 entsprochen. Dadurch bekommt die Eidgenössische Finanzkontrolle mehr Verantwortung bei der Herausgabe von Akten und bei Aussagen in gerichtlichen Verfahren. Es ist nicht mehr eine vorgängige Zustimmung des betroffenen Departementsvorstehers erforderlich.

Die Vorlage ist unspektakulär. Sie setzt die Forderungen der GKP um, hält sich eng an den Auftrag des Parlamentes und ist eine sachgerechte Lösung im Hinblick auf die Erkenntnisse, die Sie aus dem Bericht zum Informatikprojekt Insieme gewonnen haben.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr so zuzustimmen.