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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-06

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-06

Wortprotokoll

Wie bereits vorhin erwähnt, unterstützt der Bundesrat das Anliegen der Initianten ausdrücklich. Die Tiere sollen einen anderen Status erhalten und nicht bloss als Sache gelten. Wir sind aber auch ganz klar der Auffassung, dass eine Änderung der Gesetzgebung richtig ist und die angestrebte Änderung nicht in die Bundesverfassung gehört. Zudem kann eine solche Änderung besser, differenzierter und schneller, wie wir eben gesehen haben, auf der Gesetzesstufe realisiert werden. In diesem Sinne sind unseres Erachtens auch die beiden Volksinitiativen nicht nötig. Die beiden Volksinitiativen enthalten einen Gesetzgebungsauftrag. Wenn man die Gesetzgebung direkt an die Hand nimmt, wie Sie es jetzt gemacht haben, braucht es diese Verfassungsinitiativen wirklich nicht.

Man hätte sich jetzt noch fragen können, ob der Bundesrat nicht selber einen indirekten Gegenvorschlag hätte vorlegen müssen, wenn er das Anliegen unterstützt, es aber nicht auf Verfassungsstufe, sondern auf Gesetzesstufe realisieren will. Diese Frage hat sich für uns insofern nicht gestellt, als der Ständerat einer Parlamentarischen Initiative zur Änderung der Gesetzgebung zugestimmt hatte und wir jetzt auf diesem Wege sind.

Ich bitte Sie daher, den Entwürfen des Bundesrates und den Anträgen Ihrer Kommission zuzustimmen und die beiden Initiativen Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.