Flach Beat · Nationalrat · 2016-12-14
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-12-14
Wortprotokoll
In fast keinem europäischen Land ist es so einfach, ein Kleinunternehmen oder eine Firma zu gründen und gewerblich tätig zu werden oder ein nach kaufmännischen Massgaben geführtes Handelsunternehmen zu gründen. Das ist etwas ganz Wichtiges für den Wirtschaftsplatz Schweiz. Das ist auch etwas, was uns auszeichnet, denn es fördert Innovation, Unternehmergeist und Unternehmertum, und für die grünliberale Fraktion ist das ein sehr wichtiger Standortfaktor. Das wollen wir beibehalten.
Das Handelsregisterrecht, das seit 1937 keine grossen Änderungen erfahren hat, ist ein ganz wichtiger Punkt dazu. Es ist wichtig, dass das Handelsregister den Handelspartnern, den Geschäftspartnern, den Kunden und den Gläubigern aufzeigt, wer das Unternehmen führt. Das Hauptinteresse liegt darin, dass für einen nach kaufmännischem Massgaben oder nach kaufmännischer Art geführten Betrieb die ihn berührenden rechtserheblichen Tatsachen allgemein bekanntgemacht werden.
Dann kommt noch die Wirkung des Eintrags dazu, die abgesehen von der an die Eintragung geknüpften Publizitätswirkung hauptsächlich in der Verschaffung des Firmenrechts und des Firmenschutzes sowie der Konkurs- und Wechselbetreibungsfähigkeit besteht. Das ist ein sehr wichtiger Punkt.
Ich gehe - wie auch meine Vorredner - jetzt vor allen Dingen auf die bestehenden Minderheitsanträge ein. Zur letzten Minderheit bei Artikel 336 ZGB zu den Gemeinderschaften: Wenn wir schon mal die Möglichkeit haben, einen alten Zopf im Zivilgesetzbuch abzuschneiden, den es einfach nicht mehr braucht, dann tun wir doch das. Sie sind alle immer der Meinung, dass wir zu viele und zu komplizierte Gesetze machen. Jetzt haben wir hier so einen Fall: Die Gemeinderschaften können wir aus dem ZGB streichen. Die paar Gemeinderschaften, die es noch gibt, werden deswegen nicht untergehen; für sie gelten die alten Regeln, die bei ihrer Gründung galten.
Bei Artikel 931 OR bitte ich Sie ebenfalls, der Minderheit zu folgen. Worum geht es? Es geht um die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister, wenn Sie eine Unternehmung gründen. Die Mehrheit der Kommission führt aus, 500 000 Franken seien eine bessere Schwelle als die heute eingeführten und eigentlich bekannten 100 000 Franken, weil dies ebenfalls die Schwelle sei, ab welcher die ordentliche Rechnungslegungspflicht bestehe. Ich muss Ihnen sagen: Das hat keinen Zusammenhang. Den Zusammenhang zum Handelsregister habe ich Ihnen vorhin dargestellt. Da geht es nicht darum, ob Sie rechnungslegungspflichtig, prüfungspflichtig oder Ähnliches sind. Es geht im Grunde genommen auch nicht darum, ob Sie mehrwertsteuerpflichtig sind, wo ebenfalls die 100 000-Franken-Grenze gilt. Sondern es geht darum, ob das Unternehmen, das Geschäft, das Sie führen, rechtserhebliche Tatsachen aufweist, die es notwendig machen, dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis hat.
Heute, wo es möglich ist, innerhalb von wenigen Stunden ein Kleinunternehmen zu gründen, im Internet einen Shop aufzubauen und Dienstleistungen, Waren oder beides anzubieten, ist es von eminenter Wichtigkeit, dass Kunden und Gläubiger überprüfen können, wer hinter einer Firma steht. Es ist auch wichtig, dass wir es nicht zu kompliziert machen. Und darum ist eine Schwelle, die 500 000 Franken festschreibt, völlig systemfremd.
Die 100 000 Franken haben sich bei Schweizerinnen und Schweizern eingebürgert. 100 000 Franken sind auch wesentlich mehr als das durchschnittliche Einkommen einer Schweizerin oder eines Schweizers, das irgendwo bei 85 000 Franken liegt. Es ist dann also schon erheblich, wenn Sie 100 000 Franken Umsatz machen. Und noch viel ferner wären 500 000 Franken Umsatz, die Sie quasi ohne einen Eintrag im Handelsregister machen könnten. Kunden wüssten nicht, wer Sie sind und wo Sie sind, und Sie könnten auch Ihre Firma nicht schützen. Hinzu kommt, dass der Eintrag im Handelsregister gerade mal 120 Franken kostet. Das sind wirklich die geringstmögliche Bürokratie und der geringstmögliche Aufwand, um den Gläubiger-, den Kunden- und auch den Firmenschutz rechtlich abzusichern.
Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen, ansonsten einzutreten und die gute und gelungene Revision anzunehmen. [PAGE 2196]