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preparatory:AB 209525

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-14

Wortprotokoll

Es ist tatsächlich so, dass dieser Passus, über den Herr Zanetti jetzt gesprochen hat, in der ursprünglichen Vernehmlassungsvorlage enthalten war. Er ist aber in der Vernehmlassung so hochkant durchgefallen, dass der Bundesrat darauf verzichtet hat, ihn in die Vorlage einzubauen. Wir machen ja Vernehmlassungen, um zu spüren, wo die Mehrheiten liegen, und um zu erfahren, wie etwas beurteilt wird.

Die Beweislastumkehr, die hier stattfinden würde, ist tatsächlich derart umfassend und ausufernd, dass sie sich nicht mit der Bestimmung von Artikel 72, die wir vorhin besprochen haben, vergleichen lässt. Was von der Minderheit mit dieser Ergänzung gefordert wird, ist, glaube ich, so nicht praktikabel und führte zu Juristereien, ohne dass dem Kunden tatsächlich ein entsprechender Mehrwert geboten würde. Es ist hier zwar von der allgemeinen Informationspflicht die Rede, doch die Folge wäre wohl eher, dass eine juristische Auseinandersetzung stattfinden würde, was dem Kunden tatsächlich nicht etwas bringen würde. [GZ]

Ich bitte Sie hier also, den Antrag der Minderheit Fetz abzulehnen.

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