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Lauri Hans · Ständerat · 2002-03-06

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-06

Wortprotokoll

Die drei folgenden Geschäfte - Initiative der Republik und des Kantons Jura, Motion Fasel und Motion Dupraz - haben einen inneren Zusammenhang. Es geht um die Themen Leistungsauftrag der Post, flächendeckende Grundversorgung und regionalpolitische Zielsetzungen im Leistungsauftrag der Post. Nicht mehr zur Diskussion stehen die Forderungen rund um eine Postbank, die in zwei der drei Vorstösse erwähnt werden. Bekanntlich hat der Bundesrat im Oktober des vergangenen Jahres beschlossen, auf eine Verfassungsvorlage für die Gründung einer Postbank zu verzichten.

Bei der Standesinitiative geht es um eine Subventionierung der Post, damit diese insbesondere in den Randregionen einen umfassenden Service public aufrechterhalten kann. Die Motion Fasel verlangt eine Überprüfung des Auftrages an die Post. Im Interesse der Regionalpolitik sollen zugunsten des Poststellennetzes in ländlichen Regionen und Randregionen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Zur Abgeltung des defizitären Poststellennetzes seien Konzessionsgebühren zu erheben. Die Motion Dupraz schliesslich fordert einen Leistungsauftrag, der die Post und die Gemeinwesen binden soll. In diesem Leistungsauftrag sei vorzusehen, dass sich die Gemeinwesen nötigenfalls an bestimmten Aufgaben finanziell beteiligen.

Im Nationalrat wurden beide Motionen als solche überwiesen. Der Bundesrat beantragt, die beiden Motionen in Postulate umzuwandeln. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beantragt Ihnen, die Motionen Fasel und Dupraz als Postulate zu überweisen und der Standesinitiative keine Folge zu geben. Beim Vorstoss Fasel tritt eine Minderheit der Kommission für die Überweisung als Motion ein.

Anlässlich der Diskussion vom 4. Oktober 2001 im Nationalrat machte der Vorsteher des UVEK darauf aufmerksam, dass eine ganze Reihe von Vorstössen zur Post und zum Postgesetz vorliegen würden, die zum Teil diametral Unterschiedliches forderten. Der Bundesrat sei bereit, die verschiedenen Begehren eingehend zu prüfen und gestützt auf eine Gesamtschau dem Parlament im Frühling 2002 Vorschläge zu unterbreiten.

Anlässlich der Sitzung der vorberatenden Kommission bestätigte der Verwaltungsvertreter des Departementes, dass entsprechende Arbeiten im Gang seien. Sie würden sich unter anderem auf die Marktöffnung und auf den Umfang sowie die Ausgestaltung des Service public beziehen. Die Frage, ob dazu auch die Arbeitsplätze und Infrastrukturanlagen oder primär die Dienstleistung gehören würden, wie bis anhin im Postgesetz festgehalten, sei thematisiert; dies in gleicher Weise wie die dazugehörenden Finanzierungsfragen. Auch der Termin in diesem Frühjahr wurde bestätigt.

Diese Aussagen waren für die Haltung der Kommission gegenüber den beiden Motionen von ausschlaggebender Bedeutung. Die Mehrheit argumentierte, es liege auf der Hand, dass der Bundesrat bei den von ihm schon initiierten Abklärungsarbeiten auch die in den beiden Vorstössen aufgeworfenen Fragen bzw. Forderungen zu prüfen habe.

Da zurzeit auf der Parlamentsebene eine umfassende Übersicht nicht vorhanden sei, der Bundesrat diese aber nach eigenen Erklärungen herstellen und demnächst Forderungen beantragen wolle, wäre es nicht angebracht, die Vorstösse als verbindliche Motionen zu überweisen. Postulate seien für die gegebene Lage die angemessene Form. Die vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung sei zu führen, sobald die dafür nötigen Grundlagen vorliegen würden.

Anschliessend gab sich die Kommission Rechenschaft darüber, dass im Vorstoss Fasel mit den Forderungen nach einer flächendeckenden Grundversorgung und nach einer wirksamen Regionalpolitik mittels des Poststellennetzes die gleiche Stossrichtung verfolgt wird wie mit der Ziffer 1 der Standesinitiative Jura. Dies ermöglichte ihr den Entscheid, der Initiative keine Folge zu geben, ohne damit der Forderung aus dem Kanton Jura nicht die nötige Beachtung geschenkt zu haben. Ich gehe davon aus, dass sich zu diesem Punkt Kollege Gentil, der Mitglied der KVF ist, noch äussern wird.

Der Auffassung der Kommissionsmehrheit standen verschiedene Meinungen von Minderheiten gegenüber: So wurde etwa argumentiert, ein Umbau der Post müsse stattfinden, man sei in den vertretenen Kantonen mit der Postleitung gut gefahren, deshalb seien die Vorstösse abzulehnen.

Gegenüber dem Einbezug der Gemeinwesen gemäss Motion Dupraz wurde anderseits vorgebracht, die Post sei seit [PAGE 46] jeher eine Bundesaufgabe und damit gehe es nicht an, dass die Kantone oder sogar die Gemeinden zur Finanzierung beigezogen würden.

Diese wichtige Feststellung wurde im Grundsatz nicht bestritten. Allerdings wurde ihr entgegengehalten, man könne den entsprechenden Passus auch anders verstehen - und das ist wichtig -, nämlich als eine Beteiligung des Gemeinwesens bloss für den Fall, dass dieses mehr fordere als eine befriedigende Postdienstleistung, womit nichts gegen die Prüfung der entsprechenden Fragestellung durch den Bundesrat im Rahmen seiner Gesamtschau spreche.

Schliesslich gab es - wie bereits erwähnt - einen Antrag, die Motion Fasel als Motion zu überweisen. Dieser Antrag wird hier als Minderheitsantrag zusätzlich eingebracht werden.

Zusammenfassend beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die Motionen Fasel und Dupraz als Postulate zu überweisen und der Initiative der Republik und des Kantons Jura keine Folge zu geben.