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Kuprecht Alex · Ständerat · 2016-12-14

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-14

Wortprotokoll

Bei der Vorlage zum Fidleg und zum Finig handelt es sich um eine sektorübergreifende Gesetzgebung für das Angebot von Finanzdienstleistungen und den Vertrieb von Finanzinstrumenten. Inhaltlich orientieren sich die Regeln an der EU-Regelung. Schliesslich soll die Vorlage gemäss Artikel 1 des Fidleg die beiden folgenden Ziele verfolgen: erstens die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz und zweitens die Verbesserung des Kundenschutzes. Nun fragt man sich, ob die Vorlage die [PAGE 1162] angestrebten Ziele für alle Finanzinstrumente und Finanzdienstleistungsprodukte erfülle.

Ich werde mich in meinen Ausführungen einzig auf die Versicherungswirtschaft beschränken und aufzeigen, warum eine Unterstellung unter das Fidleg meines Erachtens nicht zielführend wäre. Sie wissen - damit ist auch meine Interessenbindung offengelegt -, dass ich beruflich seit über vierzig Jahren in diesem Sektor tätig bin und in dieser doch langen Zeit auch ein paar Erfahrungen gesammelt habe. Ich möchte klar vorwegnehmen: Ein gezielter und sinnvoller Konsumentenschutz in der Schweiz ist wichtig und muss von allen Beteiligten aufrechterhalten und, wo Bedarf besteht, auch verbessert werden. Es liegt im ureigenen Interesse der Wirtschaft, sich dafür einzusetzen. Unnötige Regulierungen aber verbessern den Konsumentenschutz nicht; vielmehr entstehen Rechtsunsicherheiten und Mehrkosten, die den Konsumenten schlussendlich keinen Mehrwert bieten. Im Gegenteil: Sie werden für diese Mehrkosten selber aufzukommen haben.

Das Fidleg bezweckt die Schaffung vergleichbarer Bedingungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen, ist aber im Kern auf das Bankenwesen und klar nicht auf die Versicherungswirtschaft zugeschnitten. Dies wird bereits bei näherer Betrachtung der beiden angestrebten Ziele der Vorlage klar.

Der Zugang zu ausländischen, insbesondere zu europäischen Märkten mag für international tätige Banken von Interesse sein. Für die Versicherungsbranche spielt dieser Aspekt aber keine Rolle. Banken und Versicherungen haben unterschiedlichen Zugang zu den EU-Märkten. Banken und andere Finanzdienstleister betreiben ihr Geschäft traditionell auch grenzüberschreitend in den Märkten der EU. Deshalb sind sie naturgemäss an einer Regulierung interessiert. Demgegenüber sieht das EU-Versicherungsrecht grundsätzlich keine grenzüberschreitende Tätigkeit von Erstversicherern aus Drittländern vor. Das Versicherungsabkommen zwischen der EU und der Schweiz gewährleistet nur die Niederlassungsfreiheit, und auch dies nur im Bereich der Nichtlebensversicherung. Es ist somit nicht erlaubt, aus der Schweiz grenzüberschreitend Versicherungen im europäischen Ausland anzubieten. Gleiches gilt für europäische Versicherer in Bezug auf die Schweiz. Es sind zwei Branchen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Notabene möchte ich bereits hier erwähnen, dass selbst im kürzlich revidierten EU-Recht die Versicherungen ausgenommen wurden.

Das zentrale zweite Ziel des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist der Schutz der Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen und vor Missbräuchen. Folglich ist die Regulierung im Versicherungsbereich bereits heute im Kern auf den Konsumentenschutz ausgerichtet. Die Versicherungsbranche ist notabene die einzige beaufsichtigte Branche, die auch über ein Vertragsgesetz mit zwingenden Schutznormen, das Versicherungsvertragsgesetz, verfügt. Hinzu kommen die Aufsichtsverordnungen und die zahlreichen Rundschreiben der Finma.

Die Unterstellung der Versicherungswirtschaft unter das Fidleg würde also bedeuten, dass diese Branche drei Gesetzen mit ausführenden Vorschriften des Bundesrates und der Finma unterstellt würde, was zweifelsohne zu Rechtsunsicherheiten und höheren Aufwänden führen würde. Dies ist wohl kaum im Interesse der Kunden. Informationspflicht und Berufsregister der Versicherungsvermittler, Missbrauchsaufsicht durch die Finma, Vorgaben zur Tarifierung bei den Lebensversicherungsprodukten, Solvenzaufsicht sowie Produkteinformationen sind einige der bereits zwingenden Instrumente der Versicherungswirtschaft für einen guten Kundenschutz.

Dazu kommen noch die freiwilligen Massnahmen: Erstens betreiben die Versicherer seit 45 Jahren auf freiwilliger und privater Basis eine Ombudsstelle. Diese Stelle stellt den Versicherten ihre Dienstleistungen unentgeltlich zur Verfügung. Die Kosten tragen die Versicherer selbst. Zweitens wurde letztes Jahr das Qualitätslabel Cicero, eine Weiterbildungspflicht für die Versicherungsberater, eingeführt. Es erfüllt im Grundsatz die Zielsetzungen des Fidleg schon jetzt.

Selbstverständlich gibt es Verbesserungspotenzial und Handlungsbedarf. Einzelne Anliegen des Fidleg, gerade im Hinblick auf bestimmte Lebensversicherungsprodukte, können eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Konsumentenschutz darstellen. Dies bestätigt auch die Branche selbst. Im Sinne eines "level playing field" können verschiedene Anliegen im Rahmen der kommenden Revision der versicherungsspezifischen Spezialgesetze berücksichtigt werden; Herr Bundesrat Maurer hat das bereits dargelegt. Bessere und vereinfachte Informationen für den Kunden sind für alle wünschenswert. Wir sind ja selbst auch Versicherungsnehmer. Wir sind auch auf die transparente und professionelle Beratung angewiesen. Bei diesen und weiteren Punkten haben die Versicherungen Änderungen in der Spezialgesetzgebung vorgeschlagen, die für einen besseren Kundenschutz sorgen werden. Die Revisionen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes sind bereits am Laufen, im Moment in den vorparlamentarischen Prozessen.

Ich bitte Sie deshalb, die Versicherungen gemäss Antrag der Mehrheit aus dem Fidleg zu streichen und allfällige Schutzdefizite für Versicherungsnehmer in den bereits bestehenden Spezialgesetzen anzugehen. Ich empfehle Ihnen deshalb, hier der Mehrheit zu folgen.