Schmid Martin · Ständerat · 2016-12-14
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-14
Wortprotokoll
Ich möchte nur nochmals darauf hinweisen, dass Herr Kollege Bischof jetzt nur von den Prospekten gesprochen hat. Das ist natürlich nur ein Teil der Wahrheit. Einerseits sind Prospekte erfasst, aber andererseits werden gemäss dem Antrag der Minderheit auch alle Informationen, welche im Basisinformationsblatt aufgeführt sind, dieser Haftung unterstellt. Jetzt schauen Sie einmal nach, welche Informationen in diesem Basisinformationsblatt für den Kunden aufgeführt werden sollen. Das ist ein neues Instrument, das wir einführen, und deshalb ist es nach Auffassung der Mehrheit nicht angebracht, dass man eine solche Rechtsfolge festlegt. Es soll also nicht jeder haften, der an diesem Basisinformationsblatt nur mitgewirkt hat, und einer solchen Beweislastumkehr unterstellt werden. Das ist der Unterschied gegenüber der heutigen Regelung, welche sich eben nur auf die Prospekthaftung bezieht. Man hat jetzt aber die Instrumente ausgeweitet und will auch noch eine Beweislastumkehr in diesen Bereich bringen.
Das hat die Mehrheit dazu bewogen, hier nicht dem Bundesrat zu folgen. Ich möchte Ihnen auch beliebt machen, hier im Sinne der Kongruenz der Rechtsordnung mit der Mehrheit zu stimmen.